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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Versand der AU-Bescheinigung bei einer Absonderung berechnungsfähig

11.05.2023 - Ärzte können die Porto-Pauschale 40128 für den Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten auch nach einem telefonischen Kontakt abrechnen. Eine Telefon-AU ist derzeit allerdings nur möglich, wenn für den Patienten eine Absonderungspflicht besteht. 

Der EBM wird dazu rückwirkend ab 1. April angepasst. Bisher bezog sich die Berechnungsfähigkeit der Kostenpauschale 40128 (86 Cent) ausschließlich auf Videosprechstunden. Dort ist eine Krankschreibung bei allen Patienten möglich, wenn der Arzt diese medizinisch für notwendig erachtet.   

Nun ist die Kostenpauschale ebenso bei telefonischem Patientenkontakt im Falle einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung oder bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Empfehlung zur Absonderung berechnungsfähig. Dies kann beispielweise bei einer Infektionskrankheit wie COVID-19 oder Affenpocken der Fall sein. 

Die Ausnahmeregelung zur telefonischen AU hat der Gemeinsame Bundesausschuss festgelegt und die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (Paragraf 4 Absatz 6) entsprechend angepasst. Sie gilt seit 1. April.
 

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