Videosprechstunde
Videosprechstunden in der ärztlichen Versorgung
- Ärztinnen und Ärzte können die Videosprechstunde flexibel in allen Fällen nutzen, in denen sie es für therapeutisch sinnvoll halten. Es gibt keine Einschränkung auf bestimmte Indikationen.
- Die Videosprechstunde ist auch dann möglich, wenn die Patientin oder der Patient zuvor noch nicht bei der Ärztin oder dem Arzt in Behandlung war.
- Die Videosprechstunde können fast alle Arztgruppen einsetzen, seit April 2025 auch Nuklearmediziner – ausgenommen sind nur Laborärzte, Pathologen und Radiologen.
Videosprechstunden in der psychotherapeutischen Versorgung
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können fast alle Leistungen der Psychotherapie-Richtlinie (Kapitel 35 EBM) in der Videosprechstunde anbieten, wenn aus therapeutischer Sicht nichts dagegenspricht:
- Psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen (insbesondere die erste Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung sollten möglichst in der Praxis stattfinden)
- Psychotherapeutische Akutbehandlungen
- Einzel- und Gruppenpsychotherapien (nach Paragraf 15 Psychotherapie-Richtlinie), fachgruppenspezifische Einzelgesprächsleistungen und weitere psychotherapeutische Leistungen des EBM-Kapitels 35, zum Beispiel Entspannungsverfahren
Eine Einschränkung gilt für Gruppentherapien: Es dürfen maximal acht Personen plus eine Therapeutin oder ein Therapeut teilnehmen, wenn die Therapie per Video stattfindet.
Technische Anforderungen
Regelung bei ablaufenden Nachweisen
Sofern die Laufzeit der Zertifikate eines Videodienstanbieters im laufenden Quartal endet, werden diese bis zum Ende des Quartals anerkannt. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können die entsprechenden Videodienste somit bis zum Quartalsende weiter nutzen.
Abrechnung und Vergütung
Die patientenübergreifende Begrenzung der Leistungen im Videokontakt entfällt rückwirkend zum 1. Januar 2025. Damit können Ärzte und Psychotherapeuten einzelne Leistungen öfter oder sogar komplett in der Videosprechstunde anbieten. Bislang lag die Obergrenze bei 30 Prozent. Es gelten jedoch weiterhin Obergrenzen für Behandlungsfälle pro Praxis.
Organisation
Kontakt für Videodienstanbieter
Videodienst melden
Sie bieten einen Dienst zur Durchführung von Videosprechstunden an und verfügen über die notwendigen Zertifikate? Wir veröffentlichen den Namen Ihres Produktes auf unserer Internetseite.
Dazu senden Sie bitte eine ausgefüllte Selbstauskunft an:
KBV
Dezernat VuG, Abteilung EBM
Postfach 12 02 64
10592 Berlin