Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Start:
1. Oktober 2021
Die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend.Voraussetzungen:
TI-Anbindung (mit E-Health- oder ePA-Konnektor), KIM-Dienst, eHBA 2.0, PVS-Update
Start:
1. Oktober 2021
Die eAU ist für alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend.Voraussetzungen:
TI-Anbindung (mit E-Health- oder ePA-Konnektor), KIM-Dienst, eHBA 2.0, PVS-Update
Hunderttausende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden jeden Tag in Deutschland ausgestellt. Mit der Einführung der elektronischen AU, der eAU, sollen stufenweise digitale Bescheinigungen die Zettel aus Papier ersetzen. Keine einfache Aufgabe, denn die AU ist ein kompliziertes Verfahren mit vielen beteiligten Akteuren. Doch die eAU ist Vorgabe des Gesetzgebers, und 2021 ist die flächendeckende Einführung vorgeschrieben. Bisher besteht die AU aus dem Original und drei Durchschlägen: das Original für die Krankenkasse, je ein Durchschlag für Ihre Patienten, für den Arbeitgeber und für Sie selbst. Bis jetzt sind es die Patientinnen und Patienten, die die AU an Arbeitgeber und Krankenkasse übermitteln müssen. Das Übermitteln an die Krankenkassen sollen künftig Sie übernehmen, mit wenigen Klicks über die Telematikinfrastruktur. Somit gibt es zunächst noch zwei Durchschläge: Diese drucken Sie aus dem Praxisverwaltungssystem aus, unterschreiben sie und geben sie den Patienten mit. Zukünftig wird auch der Durchschlag für den Arbeitgeber elektronisch. Hier übernehmen die Krankenkassen die Übermittlung. Ihre Patienten erhalten auf Wunsch weiterhin einen einfachen Ausdruck, bis auch das elektronisch möglich ist. Für die technische Umsetzung der eAU benötigen Sie neben der Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit einem E-Health-Konnektor Ihren elektronischen Heilberufsausweis, außerdem einen KIM-Dienst und ein Update Ihres PVS. Und so erstellen Sie eine eAU: Sie rufen in Ihrem Praxisverwaltungssystem wie gewohnt eine AU auf und füllen sie aus. Mit zwei Klicks erstellen Sie eine digitale unterschriebene Version für die Krankenkasse und versenden sie. Den Papierausdruck unterschreiben Sie wie gewohnt per Hand und geben ihn Ihren Patienten. Im selben Moment sind bereits alle Daten bei der Krankenkasse. So werden viele tausend Zettel am Tag zu einem Datenstrom.
Über die Telematikinfrastruktur (TI) sollen nach und nach sowohl digitale Anwendungen als auch Formulare laufen. Dazu gehört die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Aufgrund der Vielzahl der Addressaten der AU ist die elektronische Umsetzung in mehreren Schritten geplant. Zunächst ist unter eAU die digitale Information der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit der Versicherten zu verstehen.
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen zukünftig nicht mehr die Versicherten selbst, sondern die Vertragsärztinnen und -ärzte die Krankenkassen über eine Arbeitsunfähigkeit ihrer Versicherten informieren. Für die elektronische Übermittlung sollen sie die TI nutzen, direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) heraus mit Hilfe eines KIM-Dienstes. Papier- und Blankoformular werden durch einfache Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt. Diese erstellt der Arzt mithilfe des PVS und gibt sie dem Patienten unterschrieben mit. Die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, bleibt zunächst bei den Versicherten.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte Vertragsärztinnen und -ärzte verpflichtet, die Daten der AU ab dem 1. Januar 2021 elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Die dafür notwendige Technik ist jedoch nicht rechtzeitig flächendeckend für alle Praxen und Krankenkassen verfügbar. Zudem sind beide Seiten durch die Corona-Pandemie stark belastet. Die KBV konnte sich deshalb mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Krankenkassen auf eine Verschiebung des Pflichttermins um drei Quartale auf den 1. Oktober 2021 einigen.
Ab dem 1. Juli 2022 soll auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Zuständig dafür sind nicht die Praxen, sondern die Krankenkassen - sie stellen den Arbeitgebern die AU-Informationen elektronisch zur Verfügung. Vertragsärztinnen und -ärzte sind weiterhin verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine vereinfachte AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken. Auf Wunsch der Patienten wird auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt.
Auch der Termin für den Versand der eAU von den Krankenkassen an die Arbeitgeber war zunächst früher, nämlich schon für den 1. Januar 2022 vorgesehen und wurde aufgrund von Verzögerungen der Technik auf den 1. Juli 2022 verschoben.
Das PVS unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, die AU-Daten zukünftig elektronisch zu verschicken. Das soll in der Praxis genauso komfortabel geschehen wie heute das Bedrucken des Papierformulars.
Im Gesundheitswesen ist für die elektronische Unterschrift die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) vorgesehen. Sie hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Ärzte und Psychotherapeuten müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine PIN eingeben. Da das im normalen Praxisalltag viel Zeit kostet, gibt es dafür praxistaugliche Lösungen:
Voraussetzung für die eAU ist ein Anschluss an die Telematikinfrastruktur mit dem sogenannten E-Health-Konnektor. Dieser ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur. Praxen, die bereits an die TI angebunden sind, benötigen dafür ein Software-Update für ihren Konnektor. Die Updates sind teilweise bereits verfügbar; weitere sind angekündigt. Um die Komfortsignatur nutzen zu können, ist mindestens ein weiteres Update auf den ePA-Konnektor notwendig. Diese werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 erwartet. Weitere Informationen zu den Updates erhalten Praxen bei ihrem PVS-Hersteller oder Systembetreuer.
Daneben sind folgende Komponenten in der Praxis notwendig:
Möglicherweise ist ein weiteres E-Health-Kartenterminal beispielsweise im Sprechzimmer notwendig.
Bis auf das Update des PVS können Praxen alle anderen notwendigen Komponenten auch für andere Anwendungen der TI nutzen. Die Technikkosten werden über die TI-Pauschalen für andere Anwendungen abgedeckt:
Komponente | Pauschale |
Update zum E-Health-Konnektor |
530 Euro einmalig Anspruch, wenn Praxen für NFDM und eMP vorbereitet sind. Nachweis gegenüber KV notwendig. |
KIM-Dienst |
100 Euro einmalig für das Einrichten 23,40 Euro je Quartal für Betriekskosten |
eHBA (Teil der Pauschalen für die TI-Grundausstattung und den laufenden Betrieb) |
11,63 Euro pro Quartal und Arzt/Psychotherapeut Abrechenbar mit TI-Anbindung und erstem Nachweis über den Abgleich der Versichertenstammdaten. |
zusätzliches Kartenterminal etwa für das Sprechzimmer (Im Rahmen der Finanzierung von NFDM und eMP, kann auch für eAU genutzt werden) |
535 Euro je Kartenterminal (ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle) Anspruch, wenn Praxen für NFDM und eMP vorbereitet sind. Nachweis gegenüber KV notwendig. |