Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Feste Preise für pädiatrische Untersuchungen und Behandlungen: Details beschlossen

08.06.2023 - Kinder- und Jugendärzte erhalten fast alle Untersuchungen und Behandlungen seit dem 1. April in voller Höhe vergütet – auch für ihre über 18-jährigen Patienten. Das konnte die KBV in den Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen erreichen. 

Mitte Mai war das Gesetz für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung in Kraft getreten. Es sieht vor, dass kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Behandlungen aus Kapitel 4 EBM „mit den Preisen der Euro-Gebührenordnung“ zu vergüten sind (die PraxisNachrichten berichteten). Außerdem wurden ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie entbudgetiert. 

Die KBV hatte deutlich gemacht, dass dies nur ein erster Schritt bei der Entbudgetierung sein könne und im nächsten Schritt die Hausärzte und alle anderen Fachgruppen folgen müssten.

Verfahren für Ausgleichszahlungen festgelegt

Statt einer klassischen Entbudgetierung sieht der Gesetzgeber für die Leistungen der Kinder- und Jugendärzte ein verwaltungsaufwendiges Verfahren vor: Die Krankenkassen müssen dann Nachzahlungen leisten, wenn die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zur Honorierung kinder- und jugendärztlicher Untersuchungen und Behandlungen nicht ausreicht. 

Die Vorgaben für dieses Verfahren hat der Bewertungsausschuss von KBV und GKV-Spitzenverband jetzt festgelegt. 

Anders als im Gesetz formuliert werden auch die Leistungen für Patientinnen und Patienten über 18 Jahre aus Kapitel 4 EBM berücksichtigt und mit festen Preisen vergütet werden. Dies gilt jedoch nicht für die Versichertenpauschale dieser Patientengruppe.

Vergütung der Kinderpsychiatrie außerhalb der MGV

Darüber hinaus wurden mit dem Gesetz bestimmte Untersuchungen und Behandlungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie aus dem Budget herausgenommen. Sie werden von den Krankenkassen komplett extrabudgetär vergütet. Dies betrifft den EBM-Abschnitt 14.2 sowie die Gebührenordnungspositionen 14220, 14222, 14240, 14313 und 14314. 

Die MGV wird entsprechend bereinigt. Auch hierzu haben KBV und GKV-Spitzenverband jetzt die Details wie das Bereinigungsverfahren sowie die konkreten Bereinigungsmengen festgelegt. 

Gesetz für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung

Die Regelungen für die Kinder- und Jugendheilkunde sowie ausgewählte Leistungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden zusammen mit dem Gesetzentwurf für eine Stiftung Unabhängige Patientenberatung im März 2023 vom Bundestag verabschiedet. Das „Fünfzehnte Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ ist am 15. Mai 2023 in Kraft getreten.

Die Wirkung der Gesetzesänderungen „insbesondere auf die Versorgung der Kinder und Jugendlichen, die Honorare sowie die Ausgaben der Krankenkassen“ soll der Bewertungsausschuss bis Ende Dezember 2025 analysieren und darüber dem Bundesministerium für Gesundheit berichten.
 

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten