Logo-KBV

KBV Hauptnavigationen:

Sie befinden sich:

 

Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Umfrage: Komfortsignatur bereits weit verbreitet – Digitale Unterschrift dauert häufig noch zu lange

20.07.2023 - Fast 80 Prozent der Praxen haben schon die Möglichkeit, die Komfortsignatur zu nutzen. Allerdings wird kritisiert, dass der Vorgang des Signierens in vielen Praxen noch zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Das ergab eine Online-Umfrage der KBV, an der sich innerhalb einer Woche über 2.000 Niedergelassene beteiligt haben.

Den Umfrage-Ergebnissen zufolge wird die Komfortsignatur bereits gut angenommen. 36 Prozent der Befragten, die diese Möglichkeit haben, gaben an, regelhaft die Komfortsignatur zu nutzen. Mit ihr können Ärzte pro Tag bis zu 250 eRezepte und andere Dokumente unterschreiben – ohne die PIN ihres elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) immer wieder neu eingeben zu müssen. 

Allerdings ergab die Umfrage auch, dass die digitale Unterschrift mit dem eHBA häufig noch zu viel Zeit kostet. Rund ein Drittel gab an, für die Komfortsignatur und für die Einzelsignatur mehr als 25 Sekunden zu benötigen. Fast jeder Zweite beklagt derartige Wartezeiten bei der Stapelsignatur.  

Steiner: Die Prozesse müssen schnellstens optimiert werden

„Die Ärzte stellen täglich rund 1,5 Millionen Rezepte aus. Wenn der Verordnungsprozess künftig nur 10 Sekunden länger dauert, fehlen pro Tag mehr als 4.000 Stunden in der Patientenversorgung“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Sie appelliert deshalb nochmals an die gematik, die Prozesse schnellstens zu optimieren.  

Signieren nur mit eHBA

Für das Unterschreiben von eRezepten benötigen Ärztinnen und Ärzte ihren elektronischen Heilberufsausweis, egal welches Signierverfahren der Arzt nutzt. Die SMC-B-Karte kann dafür nicht verwendet werden. Mit Blick auf die geplante Einführung des eRezepts zum 1. Januar 2024 rät die KBV allen Ärztinnen und Ärzten, die noch keinen eHBA haben, diesen jetzt bei ihrer Landesärztekammer zu beantragen und zu aktivieren. 

Die Gesellschafterversammlung der gematik hatte im Juni gegen die Stimmen von KBV, Bundesärztekammer, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Deutscher Krankenhausgesellschaft beschlossen, sofort mit dem bundesweiten Rollout zu beginnen und das eRezept ohne ausreichende Testphase einzuführen. Ein Gesetzentwurf für die verpflichtende Einführung ab 1. Januar 2024 liegt bereits vor. 
 

Elektronische Signaturverfahren

Für die qualifizierte elektronische Signatur gibt es drei Verfahren: 

Komfortsignatur: Mit diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) über den Tag verteilt bis zu 250 Dokumente digital signieren. Dazu geben sie nur einmal ihre PIN ein; der eHBA bleibt im Kartenterminal gesteckt. Nach dem Signieren werden die Daten sofort übermittelt, bei einem elektronischen Rezept (eRezept) beispielsweise an den Server, von dem die Apotheke die Verordnung abruft. Die Komfortsignatur wird insbesondere für Massenanwendungen wie das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) empfohlen.

Stapelsignatur: Mit diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mehrere Dokumente gleichzeitig elektronisch unterschreiben, zum Beispiel mehrere eAU-Bescheinigungen. Dazu stecken sie den eHBA in das Kartenterminal und geben einmal die PIN ein. So können sie mit einem Klick einen Stapel von Dokumenten signieren.

Einzelsignatur: Diese wird vor allem in Praxen verwendet, in denen nicht viel signiert werden muss. Für eine digitale Unterschrift muss sich der Arzt oder die Ärztin immer wieder neu anmelden und mit ihrer PIN authentifizieren. 
 

Mehr zum Thema

zu den PraxisNachrichten