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aktualisiert am 21.12.2023

Telematikinfrastruktur

Telematikinfrastruktur ermöglicht ePA, eAU und eRezept

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Datenautobahn des Gesundheitswesens. Sie soll eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und anderen ermöglichen. Medizinische Informationen, die für die Behandlung von Patientinnen und Patienten benötigt werden, sind so schneller und einfacher verfügbar.

Dazu müssen sich alle Ärzte und Psychotherapeuten an die TI anschließen. Praxen mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt benötigen die TI nicht nur für das VSDM, sondern auch für weitere Anwendungen wie das elektronische Rezept und die elektronische Patientenakte. Zudem müssen sich Ärztinnen und Ärzte, die selten oder nie mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt behandeln, an die TI anschließen, um mit ihren Kolleginnen und Kollegen digital kommunizieren zu können, z.B. indem sie elektronische Arztbriefe über KIM senden.
 

Alles Wichtige zum Start des eRezepts

Rechtsgrundlagen

Festlegung monatliche TI-Pauschale durch das BMG

Festlegung des Vereinbarungsinhalts durch das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 378 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vertragsdatum: 01.09.2023
Fassung vom: 01.09.2023
Inkrafttreten: 01.07.2023
Festlegung monatliche TI-Pauschale durch das BMG (PDF, 343 KB)

Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (nach 19. Änderungsvereinbarung; gültig bis 30.06.2023)

Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 378 Absätze 1 und 2 SGB V (gültig bis 30.06.2023)
Vertragsdatum: 14.12.2017
Fassung vom: 26.08.2022
Inkrafttreten: 18.07.2022
Vereinbarung zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (nach 19. Änderungsvereinbarung; gültig bis 30.06.2023) (PDF, 760 KB)

Anlage 4a - Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte

Vertragsdatum: 22.04.2008
Fassung vom: 03.09.2020
Inkrafttreten: 01.10.2020
Anlage 4a - Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (PDF, 85 KB)

Anwendung der eGK - Technische Anlage zu Anlage 4a

Anwendung der eGK - Technische Anlage zu Anlage 4a
Vertragsdatum: 27.05.2014
Inkrafttreten: 15.02.2024
Anwendung der eGK - Technische Anlage zu Anlage 4a (PDF, 1,016 KB)

gematik GmbH

Die gematik GmbH ist für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der TI verantwortlich. Gesellschafter sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Spitzenverbände des deutschen Gesundheitswesens, darunter die KBV, die Bundesärztekammer, der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Deutsche Apothekerverband.

Begriffserklärungen

eHBA - Elektronischer Heilberufsausweis

Der elektronische Heilberufsausweis ist eine Chipkarte für Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und künftig auch Angehörige anderer Gesundheitsberufe. Er weist den Träger zweifelsfrei als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus.

Der elektronische Heilberufsausweis wird benötigt für die Identifizierung des Inhabers im elektronischen Netz. Mit ihm kann auch eine rechtssichere elektronische Unterschrift erstellt werden: die qualifizierte elektronische Signatur (QES).

Der elektronische Heilberufsausweis für Ärzte wird über die Landesärztekammern ausgegeben, für Psychotherapeuten ist die Landespsychotherapeutenkammer zuständig. Dort erhalten Interessenten auch alle weiteren Informationen, zum Beispiel zur Antragstellung und zu den Kosten.

gSMC-K - Gerätespezifische Security Module Smartcard, Typ Konnektor

Die gSMC-K ist die den Konnektor innerhalb der Telematikinfrastruktur eindeutig identifizierende fest verbaute Gerätekarte.

gSMC-KT - Gerätespezifische Secure Module Card vom Typ Kartenterminal

Die gSMC-KT ist die das eHealth-Kartenterminal identifizierende versiegelte Gerätekarte und stellt eine dauerhafte Verbindung des Kartenterminals mit dem Konnektor sicher.

HSM-B - Hardware Security Module, Typ B

Der HSM-B ist funktional äquivalent zur SMC-B, kann aber höhere Anforderungen an die Verarbeitungsgeschwindigkeit erfüllen.

KT - Kartenterminal

Zu unterscheiden ist zwischen stationären und mobilen Kartenterminals (MobKT). Onlinefähige stationäre Kartenterminals der Telematikinfrastruktur werden auch eHealth-Kartenterminals genannt. Sogenannte eHealth-BCS-Kartenterminals, teilweise auch BCS-Kartenterminals genannt, sind nicht für die Online-Anbindung an die Telematikinfrastruktur geeignet.

MobKT - Mobiles Kartenterminal

Das mobile Kartenterminal kommt hauptsächlich außerhalb der Vertragsarztpraxis – z.B. bei Hausbesuchen oder Behandlungen in Heimen – zum Einsatz. Es soll dem Leistungserbringer ermöglichen, außerhalb seiner Vertragsarztpraxis die Versichertenstammdaten seiner Patienten zu Abrechnungszwecken von der elektronischen Gesundheitskarte zu erfassen. Mobile Kartenterminal arbeiten ausschließlich im Offline-Betrieb und sind daher nicht mit der Telematikinfrastruktur verbunden.

QES - Qualifizierte elektronische Signatur

QES ist eine rechtssichere elektronische Unterschrift, die für einige medizinische Anwendungen zwingend erforderlich ist.

SMC-B - Secure Module Card, Typ B (Praxisausweis)

Die SMC-B ist ein Schlüsselspeicher für die privaten Schlüssel, die eine Einheit oder Organisation des Gesundheitswesens (z.B. Praxis, Apotheke, Krankenhaus) ausweisen.

Diese Schlüssel dienen als Ausweis gegenüber der eGK und gegenüber anderen Komponenten der Telematikinfrastruktur.