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Telematikinfrastruktur

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis - auch eHBA, eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis - weist den Inhaber als Arzt oder Psychotherapeuten aus. Er hat ein Scheckkartenformat; ein Foto identifiziert den Inhaber. Der eHBA mindestens der Generation 2.0 ist bereits für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht, weitere werden hinzukommen. 

Einige Anwendungen unter anderem der TI verlangen den eHBA, um eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellen zu können. Das sind: 

  • Notfalldatenmanagement
  • elektronischer Arztbrief
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ab 1.10.2021)
  • elektronisches Rezept (ab 1.1.2022)
  • Laborüberweisungen
  • Anforderung von Telekonsilien
  • Abrechnung (bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen)

Bei anderen Anwendungen verlangt der Gesetzgeber aus rechtlichen Gründen einen eHBA: Das betrifft den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte. Aus technischer Sicht ist dieser dafür jedoch nicht erforderlich. 

Seit diesem Jahr ist der eHBA zudem notwendig, um einen Praxisausweis für die Anbindung der Praxis an die TI bestellen zu können. Da es zwischenzeitlich zu einem starken Rückstau bei der eHBA-Ausgabe kam, reicht übergangsweise der Nachweis, dass ein eHBA bestellt wurde. 

Die Landesärztekammern sind für die Ausgabe des Ausweises zuständig. 

Wichtiger Hinweis für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Die Bundespsychotherapeutenkammer und die Landespsychotherapeutenkammern befinden sich nach eigenen Angaben mit drei Anbietern in Zulassungsverfahren zur Ausgabe des elektronischen Psychotherapeutenausweises. Die Anpassung der Anforderungen an die speziellen Erfordernisse der Psychotherapeutenkammern sei dabei teilweise mit erheblichen Schwierigkeiten und Verzögerungen verbunden. Den aktuellen Stand können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei ihrer zuständigen Kammer erfragen. 

Elektronische Signaturverfahren

Der Inhaber kann mit dem eHBA elektronische Dokumente rechtsverbindlich unterschreiben. Fachleute sprechen hier von der „qualifizierten elektronischen Signatur (QES)“. Sie hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Ärzte und Psychotherapeuten müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine PIN eingeben. Da das im normalen Praxisalltag viel Zeit kostet, gibt es dafür praxistaugliche Lösungen:

Komfortsignatur: Bei diesem Verfahren können Ärztinnen und Ärzte mit ihrem eHBA und ihrer PIN für einen bestimmten Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Soll ein Dokument signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Im Gegensatz zur Stapelsignatur ist die Komfortsignatur frühestens mit einer weiteren Ausbaustufe des Konnektors, dem sogenannten ePA-Konnektor, möglich; zum jetzigen Stand ist mit einer Verfügbarkeit in der zweiten Jahreshälfte 2021 zu rechnen. Die Komfortsignatur ist insbesondere für Massenanwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept unabdingbar. 

Stapelsignatur: Sie ist bereits mit dem E-Health-Konnektor möglich. Ärztinnen und Ärzte können dabei mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Sie signieren hierbei einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages.

 

 

Weitere Funktionen

Vertraulichkeit: Der eHBA ermöglicht das Ver- und Entschlüsseln von personenbezogenen medizinischen Daten oder anderen vertraulichen Informationen.

Sichtausweis: Der eHBA ist eine Chipkarte, ähnlich dem Personalausweis. Er ersetzt den klassischen Arztausweis aus Papier.

Authentifizierung: Mit dem eHBA weist sich sein Eigentümer in der elektronischen Welt als Arzt oder Psychotherapeut aus. Er kann damit Zugang zu Mitgliederportalen von KVen und Kammern erhalten.

Zugriff auf die eGK: Mit dem eHBA kann der Inhaber auf medizinische Daten zugreifen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind. Das gilt etwa für den Notfalldatensatz.

Bestellung

Antrag: Ärzte und Psychotherapeuten müssen ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) zunächst bei ihrer Landesärzte- oder psychotherapeutenkammer oder über die Online-Portale der Hersteller beantragen. Sie erhalten dann, wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu ordern.

Identifizierung: Der eHBA ist ein personenbezogenes Dokument. Deshalb müssen Ärzte und Psychotherapeuten für den Antrag ein Identifizierungsverfahren (z. B. Postident) durchführen – nur so können sie zweifelsfrei ihre Identität nachweisen.

Freischaltung: Sobald der Ausweis produziert ist, erhält der Arzt oder Psychotherapeut ihn per Einschreiben zugeschickt; PIN und PUK folgen separat. Nach Erhalt muss der Ausweis innerhalb von 28 Tagen über ein Online-Portal freigeschaltet werden.

Hinweis: Der Prozess von der Bestellung bis zur Ausgabe kann mehrere Wochen dauern. Praxen sollten den Ausweis deshalb rechtzeitig bestellen.  

Kostenerstattung

Für den eHBA erhalten Vertragsärzte und -psychotherapeuten eine Pauschale von 11,63 Euro je Quartal. Damit wird die Hälfte der Kosten durch die Krankenkassen erstattet.

weitere Informationen zur Finanzierung der TI-Anbindung