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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Neue CME-Fortbildung der KBV zu Cannabisarzneimitteln

23.11.2023 - Zur Verordnung von medizinischem Cannabis gibt es jetzt eine Online-Fortbildung aus der Reihe WirkstoffAktuell. Sie steht im Fortbildungsportal der KBV bereit und ist mit drei CME-Punkten zertifiziert. Die Teilnahme ist kostenfrei. 

Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben Anspruch auf medizinisches Cannabis zulasten der gesetzlichen Krankenkassen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Haus- und Fachärzte dürfen ihnen Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten beziehungsweise Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen.

Hinweise zur wirtschaftlichen Verordnung 

Die Fortbildung informiert unter anderem über Wirksamkeit und Nebenwirkungen der einzelnen Präparate und darüber, welche Vorgaben Ärztinnen und Ärzte bei der wirtschaftlichen Verordnung von Cannabis beachten müssen. 

Beispielsweise sollten sie vor der Verordnung von getrockneten Cannabisblüten oder -extrakten prüfen, ob nicht auch cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen, die zur Behandlung des jeweiligen Patienten geeignet sind. Die Verordnung von Cannabisblüten ist zu begründen. Grundsätzlich ist – wie bei anderen Verordnungen auch – das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten.

Die Zweckmäßigkeit einer Weiterbehandlung mit Cannabis ist in den ersten drei Monaten engmaschig und anschließend in regelmäßigen Abständen zu beurteilen. Art, Dauer und Ergebnis der Behandlung sind in der Patientenakte zu dokumentieren.

Krankenkasse muss Erstverordnung genehmigen

Bevor Cannabisarzneimittel erstmals auf dem Betäubungsmittelrezept verordnen werden dürfen, muss der Patient die Genehmigung seiner Krankenkasse beantragen (außer bei der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung). Der Antrag muss begründet sein und nachvollziehbar machen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.

Fortbildung mit drei CME-Punkten

Die Online-Fortbildung im Fortbildungsportal der KBV dauert etwa 45 Minuten und richtet sich an niedergelassene Haus- und Fachärzte. Die Teilnahme an dem mit drei CME-Punkten zertifizierten Kurs ist kostenfrei. Die Punkte werden auf Wunsch elektronisch an die jeweilige Ärztekammer übermittelt und dem Fortbildungskonto gutgeschrieben.

Die Fortbildung basiert auf der Publikation WirkstoffAktuell, die von der KBV in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft herausgegeben wird. WirkstoffAktuell erscheint online als PDF-Dokument und kann hier heruntergeladen werden.
 

Praxisrelevante Fortbildungsthemen

Neben der aktuellen Fortbildung zu medizinischem Cannabis bietet die KBV weitere Fortbildungen zu Arzneimitteln und zu folgenden Themen an:

  • Außerklinische Intensivpflege
  • MRSA-Versorgung
  • Prävention postoperativer Wundinfektionen
  • Rationale Antibiotikatherapie
  • Heilmittelverordnung
  • Bundeseinheitlicher Medikationsplan
  • Umgang mit Kindesmisshandlung
  • Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • DMP Herzinsuffizienz
     

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