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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Jetzt aktualisiert und bestellbar: Serviceheft zur außerklinischen Intensivpflege

23.11.2023 - Das Serviceheft der KBV zur außerklinischen Intensivpflege wurde auf den neuesten Stand gebracht und kann über die Mediathek bestellt werden. Hintergrund sind einige Neuerungen. Das Heft aus der Reihe PraxisWissen informiert auf 24 Seiten kompakt und verständlich über die außerklinische Versorgung schwerstkranker Menschen. 

Die KBV hat das Heft „Außerklinische Intensivpflege“ im Mai herausgegeben, um Ärztinnen und Ärzte über die seit Jahresbeginn geltenden Regelungen zu informieren. Jetzt wurde es aktualisiert, da der Gemeinsame Bundesausschuss im Sommer einige Neuerungen sowie eine weitere Übergangsregelung beschlossen hat. 

Neu ist beispielsweise, dass mehr Arztgruppen außerklinische Intensivpflege verordnen dürfen und weitere Fachgruppen bei Kindern und Jugendlichen die Potenzialerhebung durchführen können (die PraxisNachrichten berichteten).

Potenzialerhebung kann entfallen

Neu ist außerdem, dass die Potenzialerhebung bis 31. Dezember 2024 unter bestimmten Voraussetzungen entfallen kann. Bis dahin gilt: Wenn vor der Verordnung keine qualifizierte Person rechtzeitig zur Verfügung steht, kann von einer Potenzialerhebung ausnahmsweise abgesehen werden. Dies ist auf dem Verordnungsvordruck (Formular 62B) zu begründen.

Bestellung über die Mediathek

Das Serviceheft „Außerklinische Intensivpflege“ aus der Reihe PraxisWissen richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die insbesondere beatmete oder trachealkanülierte Patienten behandeln. Es enthält mehrere Schaubilder, beispielsweise zum Ablauf der Versorgung, zu den Beteiligten sowie den ärztlichen Aufgaben, und bietet drei Beispiele aus der Praxis, um die Regelungen greifbarer zu machen. 

Die Broschüre steht sowohl als Webversion als auch in gedruckter Form bereit. Die Bestellung erfolgt über die KBV-Mediathek (siehe „Mehr zum Thema“).
 

Online-Fortbildung zur außerklinischen Intensivpflege für Hausärzte (9 CME-Punkte)

Für die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege benötigen Hausärztinnen und Hausärzte eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Bei ihrer Antragstellung müssen sie bestätigen, dass sie über Kompetenzen im Umgang mit beatmeten oder trachealkanülierten Versicherten verfügen oder sich diese innerhalb von sechs Monaten aneignen. Das schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner AKI-Richtlinie vor.

Die KBV bietet zum Erwerb der geforderten Qualifikation eine Online-Fortbildung an, die aus drei Modulen besteht und mit insgesamt neun CME-Punkten bewertet ist. Die Teilnahmebescheinigungen sind bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung einzureichen, die dann über die Genehmigung entscheidet. 

Die Fortbildung ist im Fortbildungsportal der KBV verfügbar (Login erforderlich).

Fortbildungsinhalte zum Download

Servicereihe PraxisWissen

In der Reihe PraxisWissen sind bereits zahlreiche Hefte erschienen, unter anderem zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege, Reha-Maßnahmen und Soziotherapie. Sie sind online in der Mediathek abrufbar, die meisten Hefte können außerdem in gedruckter Form kostenfrei bestellt werden. Hier finden Sie alle Broschüren aus der Reihe PraxisWissen.
 

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