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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Telefonische Krankschreibung eines Kindes jetzt möglich

21.12.2023 - Vertragsärzte können die Erkrankung eines Kindes jetzt auch nach telefonischem Kontakt mit den Eltern bescheinigen. Dazu haben KBV und GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung geschlossen, die seit Montag gilt. Für den Versand der Bescheinigung an ein Elternteil des erkrankten Kindes können Vertragsärzte die Pauschale 40129 abrechnen.

Die Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Formular 21) kann nach telefonischer Anamnese für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Eine weitere telefonische Bescheinigung ist erlaubt, wenn der Arzt das Kind zwischenzeitlich persönlich untersucht hat. Damit gelten die gleichen Regelungen wie bei der telefonischen Krankschreibung von Erwachsenen, die seit 7. Dezember möglich ist (die PraxisNachrichten berichteten).

Voraussetzung für eine telefonische Krankschreibung eines Kindes ist, dass dem Arzt das Kind bekannt ist und es sich nicht um eine Erkrankung mit schwerer Symptomatik handelt. Das Kind darf noch nicht zwölf Jahre alt sein. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht, wenn das Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Eltern haben keinen Anspruch auf eine Kinderkrankschreibung per Telefon. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, trifft in jedem Fall der Arzt. 

Pauschale für Versand

Für den Versand der Bescheinigung an ein Elternteil des erkrankten Kindes können Ärzte im EBM die Kostenpauschale 40129 (86 Cent) abrechnen. Das hat der Bewertungsausschuss beschlossen und den EBM dahingehendangepasst. 

Kein Einlesen der eGK 

Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist für die Bescheinigung nicht erforderlich. War das Kind im Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.

Um das Kind bei einer telefonischen Anamnese zu authentifizieren, kann die Praxis bei den Eltern beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Versichertenkarte abgleichen. 
 

Kinderkrankschreibung nach telefonischer Anamnese

  • Bei bekannten Kindern: Das Kind muss aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sein. Am Telefon muss eine Authentifizierung erfolgen. Die Praxis kann dazu bei den Eltern beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen. 
  • Keine schwere Symptomatik: Voraussetzung für die telefonische Kinderkrankschreibung ist, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die keine schwere Symptomatik vorweist. 
  • Videosprechstunde nicht möglich: Voraussetzung für die Kinderkrankschreibung nach telefonischer Anamnese ist ferner, dass die Eltern den Arzt nicht per Video konsultieren können, beispielsweise weil es ihnen aus technischen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist.
  • Fünf Kalendertage: Die Kinderkrankschreibung nach telefonischer Anamnese ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Eine weitere Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn der Arzt das Kind zwischenzeitlich unmittelbar persönlich untersucht hat und eine Erkrankung wegen derselben Krankheit feststellt.
  • Ärztliche Entscheidung: Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, die Kinderkrankschreibung telefonisch auszustellen, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt. 
  • Kein Anspruch: Eltern haben keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung. Kann der Arzt die Erkrankung am Telefon nicht ausreichend beurteilen, muss er den Eltern mitteilen, dass eine unmittelbar persönliche Untersuchung erforderlich ist.
  • Kein Einlesen der eGK: Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte ist für das Ausstellen der Bescheinigung nicht erforderlich. War das Kind im Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.
     

Portopauschalen bei Verordnungen außerhalb der Praxis

Überschrift aktuell ab Januar 2014
AU-Bescheinigung per Video oder Telefon
(Durchschlag“ für den Versicherten)
GOP 40128 GOP 40128
Verordnung medizinische Rehabilitation per Video
(Formular 61)
      - GOP 40128
Folgeverordnung häusliche Krankenpflege per Video oder Telefon 
(Formular 12)
      - GOP 40128
Verordnung Heilmittel per Video oder Telefon
(Formular 13)
      - GOP 40128
Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes per Video oder Telefon
(Formular 21) 
GOP 40129 GOP 40129
AU-Bescheinigung im Hausbesuch
(Durchschlag“ für den Versicherten)
GOP 40131 GOP 40131

 

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