Der "Gelbe Schein" jetzt digital
Hunderttausende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden jeden Tag in Deutschland ausgestellt. Mit der Einführung der elektronischen AU, der eAU, sollen stufenweise digitale Bescheinigungen die Zettel aus Papier ersetzen. Keine einfache Aufgabe, denn die AU ist ein kompliziertes Verfahren mit vielen beteiligten Akteuren. Doch die eAU ist Vorgabe des Gesetzgebers, und eine flächendeckende Einführung vorgeschrieben. Bisher besteht die AU aus dem Original und drei Durchschlägen: das Original für die Krankenkasse, je ein Durchschlag für Ihre Patienten, für den Arbeitgeber und für Sie selbst. Bislang waren es die Patientinnen und Patienten, die die AU an Arbeitgeber und Krankenkasse übermitteln müssen. Das Übermitteln an die Krankenkassen übernehmen nun Sie, über die Telematikinfrastruktur. Somit gibt es zunächst noch zwei Durchschläge: Diese drucken Sie aus dem Praxisverwaltungssystem aus, unterschreiben sie und geben sie den Patienten mit. Ab 2023 wird auch der Durchschlag für den Arbeitgeber elektronisch. Hier übernehmen die Krankenkassen die Übermittlung. Ihre Patienten erhalten weiterhin einen einfachen Ausdruck, bis auch das elektronisch möglich ist. Für die technische Umsetzung der eAU benötigen Sie neben der Anbindung an die Telematikinfrastruktur mit einem E-Health-Konnektor Ihren elektronischen Heilberufsausweis, außerdem einen KIM-Dienst und ein Update Ihres PVS. Und so erstellen Sie eine eAU: Sie rufen in Ihrem Praxisverwaltungssystem wie gewohnt eine AU auf und füllen sie aus. Mit zwei Klicks erstellen Sie eine digitale unterschriebene Version für die Krankenkasse und versenden sie. Den Papierausdruck unterschreiben Sie wie gewohnt per Hand und geben ihn Ihren Patienten. Wenig später sind die digitalen Daten bei der Krankenkasse. So werden viele tausend Zettel am Tag zu einem Datenstrom.