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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich

07.12.2023 - Vertragsärzte haben jetzt dauerhaft die Möglichkeit, Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen.

Telefon-AU nur für bekannte Patienten

Die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit (AU) nach telefonischer Anamnese ist bei Patienten möglich, die der Praxis bekannt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen, und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist. Eine Krankschreibung kann dann für bis zu fünf Kalendertage erfolgen. Ist der Patient danach weiterhin krank, muss er die Praxis aufsuchen (s. Infobox).

Eine Folgebescheinigung nach telefonischer Anamnese dürfen Ärzte ausstellen, wenn sie den Patienten zuvor persönlich in der Praxis oder per Hausbesuch untersucht und eine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt haben. Diese Regelung gilt analog zur Videosprechstunde. Auch dort soll das Fortbestehen der AU nur festgestellt werden, nachdem der Patient den Arzt zuvor unmittelbar persönlich konsultiert hat.

Die KBV hatte sich, analog der Regelung für die Videosprechstunde, für einen Zeitraum von sieben Tagen eingesetzt, wurde im Gemeinsamen Bundesausschuss jedoch überstimmt.

Kein Einlesen der eGK erforderlich

Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist für das Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung nicht erforderlich. War der Patient in dem Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.

Der Patient muss sich am Telefon allerdings authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Versichertenkarte abgleichen.

Portokosten für den Versand der AU-Bescheinigung

Für den Versand der AU-Bescheinigung an Patienten können Vertragsärzte das Porto über die Kostenpauschale 40128 des EBM abrechnen.

Bescheinigung für Kinder

Die KBV hat dem GKV-Spitzenverband einen Vereinbarungsentwurf vorgelegt, wonach die ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Formular 21) ebenfalls dauerhaft telefonisch möglich werden soll. Hierfür sollen die gleichen Maßstäbe gelten, wie sie nun in der AU-Richtlinie definiert wurden. Eine Rückmeldung des GKV-Spitzenverbands steht noch aus. Auch zum Porto für den Versand der Bescheinigung wird derzeit noch verhandelt.

Entscheidung trifft immer der Arzt

Patienten haben keinen Anspruch auf eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden nach telefonischer Konsultation krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.

Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, weist er den Patienten darauf hin, dass eine persönliche Untersuchung in der Praxis erforderlich ist.

Telefon-AU während der Pandemie

Während der Corona-Pandemie konnten Ärztinnen und Ärzte Patienten mit leichten Infekten nach telefonischer Anamnese krankschreiben. Diese Sonderregelung endete zum 31. März dieses Jahres. Nunmehr besteht dauerhaft die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese zu bescheinigen.

AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese

  • Bei bekannten Patienten: Bekannt heißt, dass der Patient aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sein muss. Am Telefon muss er sich authentifizieren. Die Praxis kann dazu beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen.
  • Keine schwere Symptomatik: Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass es sich um eine Erkrankung handelt, die keine schwere Symptomatik vorweist.
  • Keine Videosprechstunde möglich: Voraussetzung für die Krankschreibung nach telefonischer Anamnese ist ferner, dass der Patient den Arzt nicht per Video konsultieren kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, Patienten die Videosprechstunde nicht wahrnehmen können, weil es ihnen aus technischen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist.
  • Fünf Kalendertage: Die erstmalige Krankschreibung nach telefonischer Anamnese ist für bis zu fünf Kalendertage möglich. Eine Folgebescheinigung kann nach telefonischer Konsultation nur ausgestellt werden, wenn der Arzt den Patienten zwischenzeitlich unmittelbar persönlich untersucht hat und Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit feststellt.
  • Ärztliche Entscheidung: Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.
  • Kein Anspruch: Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung. Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, muss er seinem Patienten mitteilen, dass eine unmittelbar persönliche Untersuchung erforderlich ist.
  • Kein Einlesen der eGK: Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte ist für das Ausstellen der telefonischen AU-Bescheinigung nicht erforderlich. War der Patient in dem Quartal bereits mit seiner eGK in der Praxis, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernimmt die Praxis die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.

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