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KBV: RKI-Anpassung bedeutet keine Ausweitung von Corona-Tests

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat gestern seine Empfehlungen zu Tests von Patienten mit dem Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus angepasst. „Das bedeutet allerdings keineswegs, die Testungen unkritisch auszuweiten“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Berlin, 25. März 2020 – „Nach wie vor empfiehlt das RKI, ausschließlich Patienten mit typischen Symptomen für COVID-19 zu testen“, erklärte Gassen. In der medialen Berichterstattung ist die Anpassung der RKI-Kriterien bisweilen als eine Ausweitung der Tests dargestellt worden. „Das ist aber nicht der Fall,“ stellte Gassen klar. „Patienten ohne Symptome zu testen ist medizinisch nicht sinnvoll.“ Zu den Fällen, die weiterhin labordiagnostisch abgeklärt werden sollen, gehören Personen mit akuten Atemwegsproblemen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten. Der Aufenthalt in einem Risikogebiet spielt mit der Anpassung der Kriterien keine Rolle mehr.  

„Gerade die haus- und kinderärztlichen Praxen stehen derzeit unter einer enormen Beanspruchung. Sie sind oft die erste Anlaufstelle der Patienten. Deshalb ist es wichtig, verantwortungsvoll mit den Tests umzugehen. Es sollten keine Patienten ohne typische Symptome wie Husten oder Atemnot getestet werden“, ergänzte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister.