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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung in der Presse

Maskenpflicht aufgehoben: „Prinzip Eigenverantwortung gilt wieder“

Dr. Andreas Gassen, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), begrüßt das Ende der Maskenpflicht in ärztlichen Praxen nach dem Auslaufen der staatlichen Corona-Vorgaben. Ärztinnen und Ärzte können jetzt selbst festlegen, ob sie eine Maskenpflicht in ihren Praxen anwenden oder nicht.

„Natürlich können Praxen im Sinne ihres Hausrechts eine weitere Verpflichtung zum Maskentragen festlegen, und genauso kann jeder freiwillig weiterhin eine Maske tragen“, sagte Gassen. Dass es bald keine automatische Pflicht mehr gebe und das Prinzip Eigenverantwortung wieder gelte, bewertete er als gut.

In Bezug auf Corona gebe es seit vielen Monaten keine bedrohliche Situation mehr, so Gassen. „Vor diesem Hintergrund ist es folgerichtig, dass auch die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Praxen endet“, sagte er.

Mit dem Wegfallen der letzten bundesweiten Corona-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz entfällt auch die bisher geltende Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Praxen, Kliniken und Pflegeheimen.