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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung in der Presse

KBV-Vorstand: „Keine Einführung des eRezepts mit der Brechstange“

Gegen einen vorschnellen bundesweiten Roll-out des elektronischen Rezepts (eRezept) sprachen sich Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorsitzender, und KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner aus. Darüber berichtet das Deutsche Ärzteblatt.

Die KBV hatte im Rahmen der Gesellschafterversammlung der gematik gegen die sofortige bundesweit geplante Einführung des elektronischen Rezepts (eRezept) gestimmt. Steiner erklärte, es sei unklar, ob der Prozess funktioniere. „Ein Testen des Einlösens des Rezeptes über die eGK in den Apotheken ist bislang nicht möglich gewesen“, sagte sie. Insbesondere für Patientinnen und Patientinnen könne dies schwierig werden, da sie unter Umständen erneut in die Arztpraxis müssten, um sich ein herkömmliches Rezept ausstellen zu lassen. Auch für die Praxisteams entstünde hierdurch ein Mehraufwand, was auf beiden Seiten zu Unzufriedenheit führe, warnte Steiner.

„Ein zu früher Roll-out macht keinen Sinn, ohne dass die technischen Voraussetzungen geschaffen sind. Sonst laufen wir Gefahr, dass aus dem von Bundesgesundheitsministerium und gematik gern zititerten ‚Big Bang‘ ein Rohrkrepierer wird“, erklärte Gassen. Er bezeichnete es als „Unding", dass die Politik „erneut mit Verpflichtungen und Sanktionierungen gegenüber der Ärzteschaft arbeiten“ wolle. Hofmeister betonte, dass es sich beim eRezept um eine Massenanwendung handle. Bei 460 Millionen Ausstellungen im Jahr, seien 1,5 Millionen eRezepte pro Tag zu erwarten. Die Systeme seien nicht geprüft, weshalb niemand wisse, ob sie der Belastung standhalten. Auch müsse der elektronische Signaturvorgang verbessert werden, sagte Hofmeister weiter.

Gassen, Hofmeister und Steiner kritisierten, dass die Einwände der KBV von der Politik nicht gehört und Erkenntnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) nicht genutzt würden, unter anderem bei den Praxisverwaltungssystemen. „Nach den bisherigen Erfahrungen der KVen funktioniert das eRezept nicht in allen Praxisverwaltungssystemen reibungslos und anwenderfreundlich“, erklärte Steiner. „Wir brauchen dafür dringend Standards und Erprobungen, deren Einhaltung von einer unabhängigen Instanz überwacht werden“, forderte Steiner.

Der gematik-Beschluss folgte auf einen Referentenentwurf des BMG für ein Digital-Gesetz (DigiG). Dieser sieht vor, dass Vertragsärztinnen und -ärzte über die Kassenärztlichen Vereinigungen nachweisen müssen, dass sie dazu fähig sind, verschreibungspflichtige Arzneimittel digital zu verordnen. Ist dies nicht der Fall, werde die Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen pauschal um ein Prozent gekürzt. Bisher war der Roll-out des eRezepts regional und in Stufen geplant.

Der Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 22. Juni 2023