Die KBV hat gemeinsam mit 15 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) die Arbeitsgemeinschaft (AG) Vertragskoordinierung gegründet. Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft ist es,
- bundesweite Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V),
- zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach § 73c SGB V und
- zu Wahltarifen gemäß § 53 SGB V
zu vereinbaren.
Das KV-System ist Garant für eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung. Die KVen schließen Verträge für Vertragsärzte und -psychotherapeuten, sichern die Qualität der ärztlichen Versorgung und übernehmen die Abrechnung für die Ärzte. Sie sind erster Ansprechpartner und Dienstleister für den Vertragsarzt. Die Selektivverträge der AG Vertragskoordinierung stehen allen Ärzten, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, offen. Die Versicherten profitieren durch eine große Auswahl an Vertragsärzten, bei denen sie wohnortnah die spezifischen Leistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen können. Durch die gebündelte Kompetenz der KVen und der KBV können passgenaue Versorgungskonzepte für die Versichertenstruktur der jeweiligen Krankenkasse entwickelt und eine hohe überprüfbare Qualität der ärztlichen Versorgung gewährleistet werden.
In der AG Vertragskoordinierung haben sich 2008 die KVen zusammengeschlossen, um bundesweit tätigen Krankenkassen die bundesweit einheitliche Umsetzung von Selektivverträgen durch die KVen anzubieten. Sowohl im Wege der Mitgliedschaft als auch des Vertragsbeitritts sind grundsätzlich alle KVen an der Umsetzung der geschlossenen Verträge beteiligt.