Anwendungsbeobachtungen werden an Patienten durchgeführt, die in beteiligten Arztpraxen oder Kliniken mit einem bestimmten Arzneimittel behandelt werden. Die Beobachtungen sind Untersuchungen, die Erkenntnisse bei der Anwendung zugelassener oder registrierter Arzneimittel bringen sollen. Die Anwendungsbeobachtung ist nicht mit einer klinischen Prüfung gleichzusetzen. Im Unterschied zur klinischen Prüfung wird die diagnostische und therapeutische Vorgehensweise der beteiligten Ärzte nicht beeinflusst. Denn aus juristischen Gründen darf der Arzt keine Maßnahmen ergreifen, die nicht auch außerhalb der Anwendungsbeobachtung erfolgt wären.
Mit der Approbation erhält der Arzt die offizielle Erlaubnis zur Ausübung seines Heilberufes. Sie wird gemäß der jeweiligen Approbationsordnung nach dem erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums und festgelegter praktischer Ausbildung von der zuständigen Behörde ausgesprochen. Dies kann entweder die Regierung beziehungsweise Bezirksregierung in dem jeweiligen Bundesland sein oder eine nachgeordnete Behörde, wie das für Gesundheit und Soziales zuständige Landesamt oder das Landesprüfungsamt für Heilberufe.
Aut idem
Der Ausdruck „aut idem“ leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „oder das Gleiche“. Bleibt das Aut-idem-Feld leer, so ist die Apotheke verpflichtet, wenn möglich statt des vom Arzt verordneten Medikamentes ein wirkstoffgleiches, rabattiertes Präparat abzugeben. Setzt der Arzt bei der Verordnung eines Medikamentes das Aut-idem-Kreuz, muss die Apotheke genau das Medikament des gewählten Herstellers abgeben, das der Arzt auf dem Rezept verschrieben hat.
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