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Versorgungskonzepte

HIV/AIDS

In Deutschland steigt die Anzahl der HIV-Infizierten an. Gleichzeitig wird ein aggressiverer Krankheitsverlauf beobachtet. Insbesondere nimmt mit der dank verbesserter Therapiemöglichkeiten gestiegenen Lebenserwartung das Risiko zu, an einem Krebsleiden zu erkranken. Die richtige Behandlung gewinnt so zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat die KBV in enger Kooperation mit der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für niedergelassene Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter (DAGNÄ) und der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH) ein Konzept für die qualitätsgesicherte Versorgung von HIV/AIDS-Patienten durch spezialisierte Schwerpunktpraxen entwickelt. Ziel ist es, durch hohe Qualitätsanforderungen und die Vernetzung mit Haus- und Fachärzten den Ausbruch und das Fortschreiten der Erkrankung so lange wie möglich hinauszuzögern.

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Hierbei kommt den Schwerpunktpraxen zentrale Bedeutung zu: Sie übernehmen nicht nur die Behandlung, sondern auch die Koordination der Versorgung der Patienten. Entsprechend ihrem Versorgungsauftrag treten zu dieser Koordinationsfunktion noch spezifische Aufgaben hinzu. So stehen nach der Feststellung der Infektion die ersten Untersuchungen, aber auch die Aufklärung zum Schutz von Sexualpartnern im Vordergrund. Später kommen die Indikationsstellung zur antiretroviralen Therapie und deren Überwachung hinzu. Beim Auftreten von AIDS-definierenden Erkrankungen und Begleiterkrankungen ist es die Aufgabe der Praxen, diese zu behandeln und die weitere Versorgung zu koordinieren.

Die Schwerpunktpraxen müssen für eine Teilnahme am Konzept unter anderem Erfahrung in der Steuerung der Behandlung von HIV/AIDS-Patienten und eine Mindestanzahl an HIV/AIDS-Patienten nachweisen sowie HIV-spezifische Fortbildungen und Qualitätszirkel besuchen. Aber auch die kooperierenden Haus- und Fachärzte müssen sich regelmäßig fortbilden. Darüber hinaus arbeiten sie eng mit den Schwerpunktpraxen zusammen. Der Patient wird bei der Festlegung des Behandlungsplans und der Therapieziele aktiv eingebunden. Die Schwerpunktpraxen vermitteln zudem weiterführende Informationen und Angebote der Selbsthilfe.

Dieses Versorgungskonzept hat die Vertragswerkstatt zunächst auf der Grundlage des § 73c des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) entwickelt. Aufgrund des gemeinsamen Engagements der Partner konnten die definierten Versorgungsregeln mit Hilfe einer Qualitätssicherungsvereinbarung in den Kollektivvertrag integriert werden. Damit steht allen HIV/AIDS-Patienten dieses Versorgungsangebot zur Verfügung.

HIV/AIDS

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung
Vertragsdatum: 23.06.2009
Inkrafttreten: 01.07.2009
HIV/AIDS (PDF, 86 KB)

Eckpunkte zum HIV/AIDS-Vertragskonzept

Vertragsdatum: 02.04.2014
Eckpunkte zum HIV/AIDS-Vertragskonzept (PDF, 680 KB)