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Qualität

Qualität in der ambulanten Versorgung

Versorgung auf höchstem Niveau: Die Qualität der ambulanten Medizin zu sichern und weiterzuentwickeln ist eine der zentralen Aufgaben der KBV und der Kassenärztlichen Vereinigungen. Dazu greifen verschiedene Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Förderung eines praxisindividuellen Qualitätsmanagements ineinander. Einen Überblick über das hohe Versorgungsniveau bietet der jährliche Qualitätsbericht.

Die folgenden Seiten informieren Sie rund um das Thema Qualität in der Praxis und stellen die einzelnen Bereiche der Qualitätsförderung im Detail vor.

Qualitätsbericht 2022 erschienen

Gerade ist ein neuer Qualitätsbericht erschienen…

„Ja, die KBV legt jedes Jahr einen Qualitätsbericht vor zur ambulanten Versorgung, vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Die Maßnahmen, die dort berichtet werden, also es basiert auf Daten zu Maßnahmen zur Qualitätsförderung und Qualitätssicherung in allen KVen. Diese Maßnahmen orientieren sich natürlich an aktuellen fachlichen Standards und medizinischen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Qualitätsbericht stellt dies umfassend vor und nimmt auch bestimmte Themen in den Fokus.“

Welche waren das diesmal?

„Im Fokus diesmal stand die intravitreale Medikamenteneingabe bei bestimmten Augen-Erkrankungen wie zum Beispiel einer altersabhängigen Makula-Degeneration. Im Fokus stand aber auch, dass Mammographie-Screening und das Qualitätsmanagement insgesamt. Bei der intravitrealen Medikamentengabe, das ist ein relativ kleiner Leistungsbereich. Das sind in etwa 2500 Ärztinnen und Ärzte, die hier die entsprechende Genehmigung haben. Das heißt, die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, genauso aber auch natürlich räumliche, apparativ-technische und auch hygienische Anforderungen erfüllen. Mammographie-Screening ist natürlich ein großer Bereich. Hier haben etwa 2,7 Millionen Frauen im anspruchsberechtigten Alter zwischen 50 und 69 Jahren das Mammographie-Screening in Anspruch genommen. Da geht es um Fragen der Prozess- und Ergebnis-Qualität. Also: Wie schnell erhalten die untersuchten Frauen ihr Ergebnis? Wie schnell werden auffällige Befunde abgeklärt? Und natürlich geht es auch darum, wie viel Mammakarzinome tatsächlich entdeckt wurden.“

Was ist die wesentliche Erkenntnis aus dem Bericht?

„Man muss sagen, dass natürlich dieser Qualitätsbericht nach wie vor, in einer pandemischen Situation wurden die Daten erhoben. Das sieht man daran auch, dass KVen teilweise die Anzahl der Prüfungen reduziert haben oder auch die entsprechenden Sonderregelungen gegriffen haben, sodass man bestimmte Qualitätssicherungsverfahren auch ausgesetzt hat oder modifiziert angewandt hat, um natürlich auch die Praxen in dieser besonderen Situation - Es gab Kontaktbeschränkungen, es gab erweiterte Hygienemaßnahmen. Die Praxen, vor allem die vertragsärztliche Versorgung hat ja die Impfkampagne auch letztlich ganz maßgeblich durchgeführt, zur COVID-19-Schutzimpfung - und dadurch waren die Praxen schon extrem belastet und insofern war es gut, dass man eben diese Qualitätssicherungsmaßnahmen auch etwas zurückgefahren hat.“

War die Qualitätssicherung nicht noch eine zusätzliche Belastung?

„Doch das ist in der Tat so, deshalb haben wir uns ganz früh dafür eingesetzt, dass es Sonderregelungen gibt, eben um die Verfahren zu vereinfachen oder sie auch komplett auszusetzen. Die KVen haben da wie gesagt einiges gemacht und auch zum Beispiel die Prüfabläufe digitalisiert.“

Muss es immer eine aufwendige Prüfung sein?

„Das muss es definitiv nicht. Es gibt zum Beispiel bei der konventionellen Röntgen-Diagnostik, bei der Arthroskopie, bei der Kernspintomographie gibt es die Möglichkeit von Stichproben-Verfahren. Das bedeutet natürlich weniger Aufwand für die Praxen insgesamt. Und der GBA hat auch eine Evaluation beauftragt. Und dabei ist herausgekommen, dass Stichproben-Verfahren letztendlich auch ein effektives Qualitätssicherungs-Instrument darstellen.“

Können Qualitätsprüfungen aufgehoben werden?

„Ja, ganz aktuell haben wir hier ein Beispiel bei der Computertomografie. Da hat der GBA über Jahre letztlich jährlich Stichproben Prüfungen durchgeführt. Jetzt hat man erkannt, dass man eigentlich über lange Jahre eine gleichbleibend hohe Qualität hatte und insofern macht es auch keinen Sinn mehr, dann noch weiter Stichproben-Prüfungen durchzuführen. Und der GBA hat das Prüfverfahren aus der entsprechenden Richtlinie dann auch gestrichen. Wir unterstützen das sehr, haben das auch mit vorangetrieben, weil es geht letztendlich darum, Qualitätssicherungsmaßnahmen nur dort durchzuführen, wo tatsächlich auch ein Qualitätsdefizit besteht.“