Lieferengpass Tamoxifen: Nur kleine Packungsgrößen verordnen
03.03.2022 - Zur Überbrückung des Lieferengpasses für tamoxifenhaltige Arzneimittel sind Ärzte aufgerufen, vorerst nur Kleinpackungen mit 30 Tabletten zu verordnen. Dadurch könne sichergestellt werden, dass alle Patientinnen kurzfristig die für sie notwendigen Tabletten erhielten. Darauf weist der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nochmals ausdrücklich hin.
Der Beirat geht davon aus, dass der akute Engpass bis Ende April anhalten werde. Voraussichtlich ab Mai stünden aufgrund der vorgezogenen Produktion eines Herstellers wieder neue Lieferungen zur Verfügung. Durch die Verordnung kleiner Packungen könne der Engpass überbrückt und erreicht werden, dass niemand leer ausgehe.
Maßnahmen zur Abmilderung der Lieferengpässe
Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe hatte im Februar verschiedene Maßnahmen zur Abmilderung der Lieferengpässe bei tamoxifenhaltigen Arzneimitteln beschlossen (die PraxisNachrichten berichteten).
Ärztinnen und Ärzte können demnach auch kleinere Packungsgrößen, beispielsweise mit 30 Tabletten, oder Arzneimittel mit einer geringeren Stärke (zum Beispiel Einnahme von 2 Tabletten à 10 mg) verordnen. Für den Zeitraum des Lieferengpasses sollen diese ärztlichen Verschreibungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen einbezogen werden – so die in den Maßnahmen vorgesehene Information und Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes an die Krankenkassen.
Zudem sollen Ärztinnen und Ärzte in den kommenden Monaten keine Rezepte für eine individuelle Bevorratung ausstellen. Patientinnen und Patienten sollen erst dann ein Folgerezept erhalten, wenn eine weitere Verordnung erforderlich ist. So sollen regionale oder individuelle Bevorratungen unterbunden werden, um allen Patientinnen und Patienten eine unterbrechungsfreie Therapie zu ermöglichen.
Von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AMWF) wurden aktuelle Therapieempfehlungen zu Tamoxifen veröffentlicht und auch auf der Homepage des BfArM publiziert.
Tamoxifen wird zur Behandlung von Brustkrebs eingesetzt, es gehört zu den unverzichtbaren Arzneimitteln. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte einen Versorgungsmangel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG, § 79 Absatz 5) bekanntgemacht. Damit erhalten die zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit, Ausnahmen von den Regelungen des AMG zu gestatten, beispielsweise den Import tamoxifenhaltiger Arzneimittel.