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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Kriedel: eAU und eRezept müssen reibungslos funktionieren

17.03.2022 - Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums ab 1. Juli regelhaft zum Einsatz kommen. Bis dahin sollen alle Arztpraxen mit der nötigen Technik ausgestattet sein. Für das eRezept gibt es noch keinen festen Starttermin.

Für die KBV steht weiterhin fest: Beide Anwendungen müssen fehlerfrei funktionieren, bevor sie in den Regelbetrieb gehen, wie KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel in einem Video-Interview erläuterte. Ihm zufolge könnte die Zeit bis 1. Juli ausreichen, die Technik bereitzustellen und funktionsfähig zu machen. Wenn nicht, werde die KBV erneut auf das Bundesgesundheitsministerium zugehen und deutlich machen, dass sie noch nicht funktioniere und die Versorgung darunter leide.

Kriedel rät den Arztpraxen, die notwendigen Komponenten zu beschaffen und wenn möglich auch auszuprobieren. Wenn alles klappt, könnten sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bereits elektronisch an die Krankenkassen übermitteln oder zumindest den neuen Ausdruck, den sogenannten Stylesheet, nutzen. Dort, wo es nicht klappt, könnte weiter das Muster 1 verwendet werden.

Eine „ganz andere Baustelle“ sei das eRezept, sagte Kriedel. Hier müssten noch mehr technische Komponenten und Prozesse perfekt aufeinander abgestimmt sein. Neben den Ärzten seien Apotheker, Patienten und Krankenkassen beteiligt. So müsse der Apotheker in der Lage sein, das Rezept abzurufen, was der Patient ihm in Form eines QR-Codes oder der App gebe, erläuterte Kriedel. Dieses Zusammenspiel müsse jetzt ausreichend getestet werden.  

KBV fordert Modellversuch für eRezept

Die KBV spricht sich dafür aus, Testregionen festzulegen und den Prozess zu evaluieren. „Wir wollen wissen, warum ein Rezept gut versandt worden ist oder wenn es hakt, woran hat es gehakt“, betonte Kriedel und fügte hinzu: „Das ist eine Anwendung, die muss in der Praxis laufen.“ Deshalb fordere die KBV einen „geregelten, wissenschaftlich begleiteten Modellversuch“.

Kriedel zeigte sich zufrieden, dass die Politik erkannt habe, dass eine Massenanwendung mit über 600 Millionen Rezepten pro Jahr reibungslos funktionieren müsse. „Und deshalb sind wir froh, dass es keine verpflichtende Terminierung gibt, sondern dass der Zeitpunkt der flächendeckenden Einführung davon abhängig gemacht wird, wie die Testergebnisse aussehen werden.“

Teilnahme an Erprobung

Das eRezept wird seit Beginn dieses Jahres bundesweit in einer verlängerten Testphase unter Koordination der gematik erprobt. Die Teilnahme an dieser Erprobung ist grundsätzlich für alle Praxen möglich. Sie sollte jedoch im Vorfeld mit dem Hersteller des eigenen Praxisverwaltungssystems besprochen werden. Dieser prüft, ob die Praxis alle notwendigen Voraussetzung erfüllt und begleitet die Einführung. Dadurch haben die teilnehmenden Praxen Gelegenheit, sich frühzeitig auf die kommende flächendeckende Einführung vorzubereiten.

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