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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Stereotaktische Radiochirurgie am Tumor des Gleichgewichtsnervs im ambulanten Leistungskatalog

28.07.2022 - Die stereotaktische Radiochirurgie von Tumorgewebe darf künftig für die Behandlung von Vestibularisschwannomen in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss gefasst.

Voraussichtlich ab April 2023 können niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie und für Neurochirurgie diese Methode zur Behandlung dieses gutartigen Hirntumors einsetzen. Die Anforderungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festgelegt.

Seltene gutartige Tumore im Gehirn

Vestibularisschwannome sind selten vorkommende gutartige Tumore im Gehirn, die vom Gleichgewichtsnerv ausgehen. Nicht jeder dieser speziellen Tumore ist unmittelbar behandlungsbedürftig. Je nach Symptomen und Wachstum reicht das Therapiespektrum vom abwartenden Beobachten bis zur operativen Tumorentfernung.

Die stereotaktische Radiochirurgie (SRS) ist eine besondere Form der Strahlentherapie bei Krebserkrankungen. Mit einer hohen Strahlendosis wird präzise ausschließlich das Tumorgewebe behandelt und so das umliegende Gewebe geschont. Die Behandlung erfolgt in einer Sitzung.

Die Vorteile im Vergleich zu einer herkömmlichen chirurgischen Tumorentfernung bestehen darin, dass die Therapie für die Patienten schonender ist und, dass sich Gesichtslähmungen und Hörverlust seltener oder weniger stark ausprägen. Zudem ist ein Krankenhausaufenthalt meist nicht erforderlich.

Anforderungen an die Qualitätssicherung

Dem G-BA zufolge dürfen nur Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie und Neurochirurgie die SRS-Methode anwenden. Zudem sind für diese Hochpräzisionsbestrahlung speziell entwickelte Geräte notwendig. Die Indikation muss in einer interdisziplinären Tumorkonferenz gestellt werden. Darüber hinaus ist eine Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie notwendig.

Bewertungsausschuss legt noch Vergütung fest

Das Bundesgesundheitsministerium muss den Beschluss noch prüfen. Bei der Nichtbeanstandung wird er im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt danach in Kraft. Anschließend haben KBV und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, die Vergütung im EBM festzulegen.

Zudem muss die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie ergänzt werden, um das neu beschlossene Genehmigungsverfahren auch für Neurochirurginnen und Neurochirurgen zu etablieren. Auch dies muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen.

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