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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

ASV künftig auch bei Multipler Sklerose sowie Knochen- und Weichteiltumoren

22.12.2022 - Das Behandlungsspektrum in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung, kurz ASV, wird im kommenden Jahr um Tumoren der Knochen und Weichteile sowie um Multiple Sklerose erweitert. Die Details zu den neuen Krankheitsbildern hat der Gemeinsame Bundesausschuss in zwei Anlagen zur ASV-Richtlinie festgelegt.

Details zur ASV bei Multipler Sklerose

Eines der neuen ASV-Angebote richtet sich an Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose, akuter disseminierter Demyelinisation und anderen demyelinisierenden Krankheiten des Zentralnervensystems. Sie werden von einem Ärzteteam betreut, dessen Leitung eine Neurologin oder ein Neurologe übernimmt. Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden, kann alternativ eine Fachärztin oder ein Facharzt für Kinder und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie benannt werden.

Im Kernteam wird die Teamleitung um eine weitere Fachärztin oder einen weiteren Facharzt für Neurologie ergänzt. Sobald Kinder behandelt werden, wird die Expertise eines Kinder- und Jugendarztes obligat eingebunden, möglichst mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie.

Um an der ASV teilnehmen zu können, muss das Kernteam pro Jahr mindestens 120 Patientinnen und Patienten mit einer gesicherten Diagnose behandeln. Weitere Voraussetzungen sind eine 24-Stunden-Notfallversorgung einschließlich einer intensivmedizinischen Behandlung sowie die Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Physiotherapeuten.

Details zur ASV bei Knochen- und Weichteiltumoren

Das ASV-Team zur Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Tumoren der Knochen und der Weichteile muss sich – wie bei allen onkologischen ASV-Erkrankungen – aus ambulant und stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten zusammensetzen. Auch Erkrankte mit Desmoidtumoren oder Stromatumoren können behandelt werden.

Die Teamleitung können Fachärztinnen und Fachärzte für Hämatologie und Onkologie, Orthopädie und Unfallchirurgie oder Strahlentherapie übernehmen. Diese Ärztinnen und Ärzte bilden – ergänzt um die Fachgruppen Viszeralchirurgie und Allgemeinchirurgie – auch das Kernteam.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gibt in der neuen Anlage 1.1a Tumorgruppe 8 zur ASV-Richtlinie zudem sächliche und organisatorische Anforderungen vor. Dazu gehören unter anderem Mindestmengen. So muss das ASV-Team pro Jahr mindestens 50 Patientinnen und Patienten mit gesicherter Diagnose behandeln. Darüber hinaus gelten arztbezogene Mindestmengen analog zur Onkologie-Vereinbarung.

Ministerium prüft zunächst Beschlüsse

Das Bundesgesundheitsministerium hat zwei Monate Zeit, die Beschlüsse des G-BA vom 15. Dezember zu prüfen. Erst mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger können interessierte Ärztinnen und Ärzte ihre Teilnahme als ASV-Team beim erweiterten Landesausschuss anzeigen und nach Erhalt der Berechtigung mit der Behandlung beginnen.

ASV-Indikationen

In der ASV können aktuell Patientinnen und Patienten mit den folgenden Erkrankungen behandelt werden:

Besonderer Krankheitsverlauf

  • Hirntumoren
  • Kopf- oder Halstumoren
  • Tumoren der Lunge und des Thorax
  • Hauttumoren
  • Urologische Tumoren
  • Rheumatologische Erkrankungen
  • Gynäkologische Tumoren
  • Gastrointestinale Tumoren / Tumoren der Bauchhöhle

Seltene Erkrankungen

  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • Neuromuskuläre Erkrankungen
  • Sarkoidose
  • Hämophilie
  • Ausgewählte seltene Lebererkrankungen
  • Morbus Wilson
  • Mukoviszidose
  • Pulmonale Hypertonie
  • Marfan-Syndrom
  • Tuberkulose

Geplant für 2023

Im Jahr 2023 berät der G-BA über neue ASV-Anlagen zu:

  • Augentumoren
  • Epilepsie

Teilnahme: Von der Idee bis zur Arbeit in der ASV

Sie möchten als Ärztin oder Arzt in der ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht. Die KBV erklärt auf einer extra Internetseite Schritt für Schritt den Weg in die ASV. Mehr

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