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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Labornachweis von Affenpocken dauerhaft in EBM aufgenommen

22.12.2022 - Für den Nukleinsäurenachweis des Affenpockenerregers können Ärzte künftig die Gebührenordnungsposition 32810 statt der Pseudo-Gebührenordnungsposition 88740 abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, die Leistung zum 1. Januar dauerhaft im EBM abzubilden.

Bei Verdacht auf eine Affenpocken-Infektion beauftragen Praxen die Laboruntersuchung des Probenmaterials aus Haut- oder Schleimhautläsionen auf Muster 10.

Die Gebührenordnungsposition 32810 für den Nukleinsäurenachweis des Erregers ist ausschließlich von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie berechnungsfähig. Sie erhalten dafür 19,90 Euro, höchstens dreimal im Behandlungsfall.

GOP Bezeichnung Bewertung
32810 Nukleinsäurenachweis von Orthopoxvirus spp. aus makulo-/vesiculopapulösen Haut- oder Schleimhautläsionen (Befundmitteilung innerhalb von 24 Stunden nach Materialeingang im Labor) 19,90 Euro (höchstens 3x im Behandlungsfall)

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