Noch kein Ausgleich für hohe Energiekosten – Beratungen sollen zeitnah fortgesetzt werden
22.12.2022 - Bei den Verhandlungen um Entlastungsmaßnahmen für Arztpraxen mit besonders hohem Energieverbrauch gibt es noch kein Ergebnis. Der GKV-Spitzenverband lehnte im Bewertungsausschuss einen Beschlussantrag der KBV ab, der die Zahlung von Zuschlägen ab 1. Januar vorsah.
„Wir brauchen dringend eine Lösung, um die betroffenen Praxen zu entlasten“, sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, den PraxisNachrichten. Die explodierenden Stromkosten könnten ansonsten dazu führen, dass die Kolleginnen und Kollegen ihr Leistungsangebot für Patienten einschränken müssten.
Praxen mit hohem Stromverbrauch
Es geht insbesondere um Praxen für Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse, die für ihre medizinischen Geräte und Apparaturen extrem viel Strom benötigen und damit übermäßig unter den drastisch gestiegenen Kosten leiden. Der Betrieb eines MRT beispielsweise erfordert jährlich eine Strommenge, die einen Zwei-Personen-Haushalt für 30 Jahre versorgt.
Die KBV fordert seit Monaten Entlastungsmaßnahmen für Arztpraxen, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanziell stark belastet sind. Sie hat sich dazu mehrfach an die Politik gewandt und zuletzt in die Sitzung des Bewertungsausschusses am Mittwoch vergangener Woche einen Beschlussantrag eingebracht. Die Krankenkassen lehnten den Antrag ab, sodass durch die KBV der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) eingeschaltet wurde.
Entscheidung verschoben in 2023
Der EBA sah zwar grundsätzlich Handlungsbedarf bezüglich der stark gestiegenen Energiekosten, lehnte eine Beschlussfassung für eine Zuschlagsregelung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab jedoch ab.
KBV und GKV-Spitzenverband sind nun aufgefordert, gemeinsam eine alternative Lösung für Praxen mit hohem Stromverbrauch zu vereinbaren. Die Beratungen hierzu sollen zu Jahresbeginn fortgesetzt werden.