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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Vergütung von Infusionstherapie mit Xenpozyme® geregelt

16.03.2023 - Für die Enzymersatztherapie mit dem neuen Arzneimittel Xenpozyme® bei der seltenen Stoffwechselerkrankung ASMD erhalten Ärztinnen und Ärzte ab 1. April eine Vergütung. Der Bewertungsausschuss hat dazu den EBM angepasst. 

Xenpozyme® mit dem Wirkstoff Olipudase alfa wird zur langfristigen Behandlung von Patientinnen und Patienten mit einem Mangel an saurer Sphingomyelinase (ASMD) außerhalb des zentralen Nervensystems verabreicht. 

Für die Infusion beziehungsweise die Beobachtung und Betreuung können je nach Dauer die Gebührenordnungspositionen (GOP) 02102, 01540, 01541 oder 01542 abgerechnet werden (s. Infokasten).

Extrabudgetäre Vergütung 

Die vier Gebührenordnungspositionen sind schon im EBM enthalten und können bislang für Infusionstherapien mit Sebelipase alfa und Velmanase alfa abgerechnet werden. Ihr Leistungsinhalt wird zum 1. April um den Wirkstoff Olipudase alfa erweitert, sodass die Abrechnung dann auch bei dieser Therapie möglich ist. 

Die Vergütung der vier GOP erfolgt weiterhin extrabudgetär und damit zu festen Preisen – vorerst bis zum 30. März 2025.

Hintergrund 

Bei ASMD handelt es sich um eine seltene genetische Erkrankung, die durch eine mangelnde Enzymaktivität verursacht wird. Patientinnen und Patienten mit ASMD fehlt eine voll funktionsfähige Version des Enzyms saure Sphingomyelinase. Dies führt zu einer Anreicherung von Sphingomyelin, die zur Schädigung von Organen wie Milz, Leber, Herz, Lunge und dem Blut führt. Der Wirkstoff Olipudase alfa wirkt wie das natürliche Enzym und verringert diese Anreicherung.

Angepasste GOP für Behandlung mit Xenpozyme®

GOP Inhalt Vergütung
02102 Infusionstherapie mit dem Arzneimittel / mindestens 60 Minuten 165 Punkte / 18,96 Euro
01540 Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusionen / mehr als 2 Stunden 386 Punkte / 44,36 Euro
01541 Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusionen / mehr als 4 Stunden 625 Punkte / 71,82 Euro
01542 Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusionen / mehr als 6 Stunden 961 Punkte / 110,43 Euro

 

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