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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

G-BA berät über Biomarker-Tests bei Brustkrebs mit befallenen Lymphknoten – Einschätzung von Experten gefragt

25.05.2023 - Zu Biomarker-Tests bei der Entscheidung über eine Therapie von Brustkrebs mit befallenen Lymphknoten hat der Gemeinsame Bundesausschuss Beratungen aufgenommen. Sachverständige aus der medizinischen Wissenschaft und Praxis haben bis zum 19. Juni Gelegenheit, ihre Einschätzungen zu dieser Methode abzugeben.

Biomarkerbasierte Tests untersuchen die Aktivität verschiedener Gene in Brustkrebszellen und ermitteln mithilfe eines Algorithmus das Rezidivrisiko. Die Entscheidung für oder gegen eine Chemotherapie soll dadurch unterstützt werden.

Beratungen im G-BA zur Ausweitung der Tests

In den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geht es darum herauszufinden, ob die biomarkerbasierten Tests auch bei 1-3 befallenen Lymphknoten einen Nutzen aufweisen und in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen angewendet werden dürfen. Dazu wurden kürzlich Studienergebnisse veröffentlicht.

Bislang können die Tests in der ambulanten Versorgung bei Patientinnen eingesetzt werden, deren Brustkrebs bestimmte Eigenschaften aufweist: Empfindlichkeit für Hormone wie Östrogen und Progesteron und keinen nachgewiesenen Wachstumsfaktor. Zudem dürfen bei der Frau noch keine Lymphknoten befallen sein.

Mit der Recherche und Bewertung der aktuellen Studienlage hat der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beauftragt. Auf Basis dieser Ergebnisse will der G-BA anschließend beraten, ob Biomarker-Tests bei weiteren Fallkonstellationen Kassenleistung werden sollen.

Fragebogen für Einschätzungen

Dazu werden erste Einschätzungen eingeholt. So haben Sachverständige aus der medizinischen Wissenschaft und Praxis bis zum 19. Juni Gelegenheit, wertvolle Versorgungsaspekte in das Verfahren einzubringen.

Dafür stehen ein Fragebogen sowie weitere Erläuterungen auf der Internetseite des G-BA bereit (siehe „Mehr zum Thema“). In der angegebenen Zeit können die Einschätzungen versandt werden. Dies erfolgt per E-Mail direkt an den G-BA.

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