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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

eRezept-Serie Teil 2: So funktioniert die elektronische Signatur

24.08.2023 - Mit der verpflichtenden Einführung des eRezepts zum 1. Januar 2024 kommt die digitale Unterschrift auch bei der Verschreibung von Arzneimitteln zum Einsatz. Wie das elektronische Signieren funktioniert und was Praxen dabei beachten müssen, erfahren Ärztinnen und Ärzte im zweiten Teil der eRezept-Serie.

Das elektronische Rezept (eRezept) muss – ebenso wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder elektronische Arztbriefe – mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben werden. Sie entspricht der herkömmlichen analogen Unterschrift und sorgt für Rechtssicherheit.

Signieren mit dem eHBA

Ärztinnen und Ärzte benötigen für die QES einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der zweiten Generation und die dazugehörige Signatur-PIN. Gut zu wissen: Der verordnende Arzt signiert das eRezept persönlich. Dazu benötigt er einen eigenen eHBA. Die Signatur per Praxisausweis (SMC-B) ist beim eRezept nicht möglich.

Funktion im PVS

Vereinfacht dargestellt läuft der Prozess so ab: Der Arzt erstellt die Verordnung in seiner Verordnungssoftware. Danach löst er die elektronische Unterschrift aus. Nach erfolgreicher Signatur wird das eRezept an den zentralen eRezept-Server übermittelt. Von dort ruft die Apotheke später die Rezeptdaten ab.

Für das elektronische Signieren stehen den Praxen die Einzel-, Stapel- und Komfortsignatur zur Verfügung. Jedes Praxisverwaltungssystem, so die Vorgabe der gematik, sollte alle drei Varianten anbieten, sodass Praxen die Wahl haben.

Empfohlen: die Komfortsignatur

Die KBV empfiehlt für eRezepte die Komfortsignatur. Damit kann der Arzt innerhalb von 24 Stunden bis zu 250 Rezepte und andere Dokumente signieren – ohne für jedes Rezept die PIN eingeben zu müssen. Dazu steckt er beispielsweise am Morgen seinen eHBA in das Kartenlesegerät und gibt seine Signatur-PIN ein; so wird die Komfortsignatur aktiviert und kann den ganzen Tag für bis zu 250 Verordnungen genutzt werden.

Der eHBA bleibt die ganze Zeit im Lesegerät gesteckt. Eine erneute Eingabe der PIN ist erst nach 24 Stunden erforderlich oder wenn 250 Signaturen erreicht wurden.

Das Lesegerät muss nicht am PC-Arbeitsplatz der signierenden Person stehen. Auch bei einem Wechsel des Behandlungszimmers muss der eHBA nicht neu gesteckt werden. Dafür gibt es die sogenannte Remote-Funktion. Sie ermöglicht es, dass der Arzt von jedem Praxisrechner aus eRezepte persönlich signieren kann. Dazu meldet sich der Arzt einmal an dem entsprechenden Praxisrechner, an dem er eRezepte signieren möchte.

Für die Komfortsignatur werden als Minimalausstattung zwei Kartenlesegeräte, die in einem geschützten Bereich der Praxis stehen sollten, benötigt – eines am Empfang für die Gesundheitskarten der Patientinnen und Patienten und eines für den eHBA. Außerdem ist mindestens ein ePA-Konnektor mit Komfortsignaturfunktion (PTV4+-Konnektor) notwendig.

Stapelsignatur für vorbereitete Dokumente

Es besteht die Möglichkeit, einen Stapel vorbereiteter eRezepte auf einen Schlag mit der Stapelsignatur zu signieren: In Kombination mit dem Komfortsignaturmodus können mit einem einzigen Klick sämtliche Dokumente im Stapel signiert werden. Viele Praxen nutzten die Stapelsignatur bereits zum Ausstellen der eAU.

Einzelsignatur ohne Komfortsignatur für wenige Rezeptausstellungen

Für die Einzelsignaturen ohne Komfortfunktion muss der Arzt bei jeder Signatur die PIN für den eHBA neu eingeben. Die Einzelsignatur wird deshalb nur für Praxen empfohlen, in denen nicht viel signiert wird.

Elektronische Unterschrift bei Ausdruck ausreichend

Wird auf Wunsch eines Patienten ein Ausdruck des eRezepts erstellt, ist dieser ohne handschriftliche Unterzeichnung gültig. Die elektronische Signatur des eRezepts reicht aus.

Nächster Teil am 7. September

Die nächste Folge der eRezept-Serie erscheint in den PraxisNachrichten am 7. September mit dem Thema: Wer darf eRezepte signieren und worauf ist zu achten?

Informationen für Praxen rund um das eRezept: das Infopaket der KBV

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