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PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

BMG: Kein Regressrisiko bei COVID-19-Impfstoffen in Mehrdosenbehältnissen

20.09.2023 - Bei COVID-19-Schutzimpfungen besteht kein Regressrisiko, wenn nicht der gesamte Impfstoff aus Mehrdosenbehältnissen verimpft werden kann. Das hat das Bundesgesundheitsministerium auf Nachfrage der KBV mitgeteilt.

Der an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepasste COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer wird nicht in Einzeldosen bereitgestellt, wie mehrfach von der KBV gefordert, sondern in Fläschchen mit sechs (für Jugendliche und Erwachsene sowie für Kinder) beziehungsweise zehn Dosen (für Kleinkinder) ausgeliefert.

Aufgrund vermehrter Nachfragen, ob ein Regressrisiko bestehe, wenn nicht der gesamte Impfstoff eines Fläschchens verimpft werden kann, hatte sich die KBV an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt.

Das BMG teilte der KBV nun mit, dass der Bund auch weiterhin keine Regressansprüche stellen wird, wenn COVID-19-Impfstoffdosen trotz bedarfsgerechter Bestellung und sorgfältiger Terminplanung verfallen oder nicht verwendet werden konnten.

Bund bleibt bei wöchentlicher Dokumentationspflicht

Das BMG teilte außerdem mit, dass es bei der wöchentlichen Meldung von tagesgenauen Impfdaten bleibt. Die KBV hatte mehrfach gefordert, die Meldevorgaben an die der anderen Impfungen anzupassen (die PraxisNachrichten berichteten).

Doch dies wird vom BMG abgelehnt. Eine vollständige und zeitnahe Erfassung der Impfdaten sei unter anderem erforderlich, um die Impfinanspruchnahme in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden und die Wirksamkeit und Sicherheit der neu zugelassenen Varianten-angepassten Impfstoffe einschätzen zu können, so das BMG.

Hinweis zur Dokumentation

Das ImpfDoku-Portal der KBV für die Dokumentation und wöchentliche Übermittlung der Daten wurde mittlerweile um den Impfstoff Comirnaty XBB.1.5 entsprechend angepasst und steht ab morgen, 21. September, aktualisiert zur Verfügung. Die tagesgenaue Dokumentation kann dann rückwirkend ab dem 18. September 2023 – der erste Tag der Auslieferung – durchgeführt werden.

Alle Impfungen der Kalenderwoche müssen bis sonntags 24 Uhr gespeichert sein, danach erfolgt die automatische Weiterleitung an das RKI. Korrekturen sind bis zum Ende der aktuellen Kalenderwoche bis sonntags 24 Uhr jederzeit möglich.

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