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Coronavirus

Coronavirus Impffläschchen mit Spritze

Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2

COVID-19-Schutzimpfungen werden seit 8. April in der Regelversorgung angeboten. Damit gelten für sie im Wesentlichen die gleichen Regelungen wie für andere Schutzimpfungen. Vorerst unverändert bleibt das Bestellverfahren, auch stellt der Bund weiterhin den Impfstoff – aber nicht mehr das Impfzubehör – bereit. 

Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen schließen auf Landesebene entsprechende Impfvereinbarungen, in denen unter anderem die Vergütung festgelegt ist. Die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, in der die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der zu Lasten der GKV durchführbaren Schutzimpfungen festgelegt sind, wurde um die COVID-19-Impfung ergänzt. 

Darüber hinaus hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitere Vorgaben in einer neuen COVID-19-Vorsorge-Verordnung festgelegt. Sie betreffen unter anderem den Leistungsanspruch und die Dokumentation.

Hier finden Sie Hinweise für Ihre aktuelle Bestellung.

COVID-19-Impfungen seit 8. April: Was ist geblieben – was ist neu?

  • Bestellung: Der wöchentliche Bestellprozess für den Impfstoff bleibt vorerst unverändert, ebenso die Anlieferung.
  • Impfzubehör: Das Impfzubehör wird nicht mehr in entsprechender Anzahl mitgeliefert, stattdessen bestellen Praxen es über ihre Apotheke.
  • Anspruch: Auf welche Impfungen/Impfstoffe gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt. Darüber hinaus sieht die neue COVID-19-Vorsorge-Verordnung vor, dass Versicherte über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen COVID-19 haben, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält.
  • Finanzierung und Vergütung: Der Bund liefert weiterhin den Impfstoff. Die Vergütung für die COVID-19-Schutzimpfungen legen KVen und Krankenkassen auf Landesebene fest.
  • Dokumentation: Die COVID-19-Impfsurveillance wird fortgeführt. Die Inhalte der Dokumentation sind unverändert.