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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

G-BA berät über zusätzliche Kinder-Früherkennungsuntersuchung – Einschätzung von Experten gefragt

12.10.2023 - Zu einer zusätzlichen Früherkennungsuntersuchung bei Kindern im Alter von neun bis zehn Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss Beratungen aufgenommen. Außerdem geht es um die Dokumentation der Früherkennungsuntersuchung für Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren. Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis haben bis zum 9. November Gelegenheit, ihre Einschätzungen hierzu abzugeben.

Beratungen zu den Inhalten einer neuen U-Untersuchung

Um die zeitliche Lücke zwischen Kinder- und Jugenduntersuchung zu schließen, prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), eine neue Untersuchung für Kinder zwischen neun und zehn Jahren einzuführen. 

In den Beratungen des G-BA geht es darum, welche Elemente einer sowohl somatisch als auch psychosozial ausgerichteten Untersuchung einen Nutzen aufweisen und in der vertragsärztlichen Versorgung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden dürfen. Schwerpunkte werden laut G-BA voraussichtlich Übergewicht und Adipositas, körperliche Aktivität und Medienkonsum sowie die psychische Entwicklung sein.

Zudem umfasst der Beratungsantrag der Patientenvertretung die Integration der Dokumentation der bereits 1998 eingeführten Früherkennungsuntersuchung für Jugendliche – der sogenannten J1 – in das Gelbe Heft zur Dokumentation aller Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, bekannt als „U-Untersuchungen“ oder kurz „U‘s“.

Mit der Aufnahme der Dokumentation der J1 in das Gelbe Heft ist die Erwartung verbunden, die Teilnahmequote an der J1 zu erhöhen.

Beantwortung eines Fragebogens bis 9. November

Zu beiden Beratungsthemen werden erste Einschätzungen eingeholt. So haben Sachverständige aus der medizinischen Wissenschaft und Praxis bis zum 9. November Gelegenheit, sich auf der Grundlage eines Fragebogens zu dem Beratungsthema zu äußern.

Dafür stehen der Fragebogen sowie weitere Erläuterungen auf der Internetseite des G-BA bereit (siehe „Mehr zum Thema“). In der angegebenen Zeit können die Einschätzungen versandt werden. Dies erfolgt per E-Mail direkt an den G-BA.

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