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Abrechnung in der ASV: Chromoendoskopie in den EBM aufgenommen

16.11.2023 - In der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung kann eine Chromoendoskopie für Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen ab 1. Januar 2024 nach EBM abgerechnet werden. Das haben KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im ergänzten Bewertungsausschuss beschlossen.

Chromoendoskopien zur Diagnostik bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) können auch jetzt schon in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) durchgeführt werden. Sie sind als Abschnitt-2-Leistung im Appendix zur ASV-Anlage 1.1c aufgeführt und bislang über die GOÄ berechnungsfähig.

Zum 1. Januar wird die Leistung in das ASV-Kapitel 50 Abschnitt 50.6 des EBM mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 50601 aufgenommen. Sie ist mit 402 Punkten bewertet und kann von allen Mitgliedern des ASV-Kernteams im Rahmen einer Überwachungskoloskopie einmal im Krankheitsfall als Zuschlag zur (Teil)Koloskopie abgerechnet werden.

Die Vergütung erfolgt wie für alle Leistungen in der ASV zu festen Preisen extrabudgetär.

Anpassung Anhang 6 zum EBM

Darüber hinaus hat der ergänzte Bewertungsausschuss den Anhang 6 zum EBM entsprechend angepasst. Hier erfolgt für die jeweiligen Anlagen zur ASV-Richtlinie eine Zuordnung der GOP aus den ASV-Kapiteln 50 und 51 zu den vom Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegebenen Fachgruppen, die diese abrechnen dürfen.

Dies ist für die ASV-Anlage CED rückwirkend zum 1. Oktober 2023 auch für die Pauschale für Qualitätskonferenzen (GOP 51011) erfolgt. Sie kann von allen Mitgliedern des ASV-Kernteams abgerechnet werden.

Appendix

Der Appendix enthält sämtliche Untersuchungen und Behandlungen, die ASV-Berechtigte bei einer ASV-Erkrankung abrechnen können. Im ersten Abschnitt sind die Gebührenordnungspositionen des EBM aufgeführt. Im zweiten Abschnitt finden sich die Leistungen, die noch nicht Bestandteil des EBM sind. Der Appendix ist Teil der Anlagen zur ASV-Richtlinie, in denen jeweils die einzelnen ASV-Indikationen konkretisiert werden.

Die aktuellen Abrechnungsgrundlagen für die einzelnen ASV-Krankheiten stellt das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) online bereit:

InBA: Abrechnungsfähige Leistungen in der ASV

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