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Praxisnachrichten

PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer

Hinweise zu den Feiertagen: Impfstoffbestellungen bis 12. Dezember möglich

07.12.2023 - In der Woche vom 25. bis 31. Dezember wird kein COVID-19-Impfstoff an die Arztpraxen ausgeliefert. Eine Impfstoff-Bestellung ist in dieser Zeit ebenfalls nicht möglich, wie das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika mitteilte. Praxen, die über die Feiertage impfen wollen, müssen ihre Bestellung bis 12. Dezember aufgeben.

Mit der letzten Impfstoffbestellung für dieses Jahr (bis 12. Dezember, 12 Uhr) können Praxen COVID-19-Impfstoff für die Woche vor und für die Woche nach Weihnachten ordern – zusammen auf einem Rezept. Die Auslieferung erfolgt am 18. Dezember.

Die erste reguläre Impfstoffbestellung für das neue Jahr ist bis zum 19. Dezember (12 Uhr) möglich. Die bestellten Impfstoffe werden dann am 2. Januar an die Praxen ausgeliefert – aufgrund des Feiertags an Neujahr ausnahmsweise am Dienstag anstatt montags. Danach erfolgt die Bestellung wieder im üblichen wöchentlichen Bestellrhythmus.

Spikevax Original/BA.4-5 ab 22. Dezember nicht mehr verfügbar

Der COVID-19-Impfstoff Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4-5 (50 Mikrogramm /50 Mikrogramm)/ml Injektionsdispersion des Herstellers Moderna steht ab 22. Dezember in Deutschland nicht mehr zur Verfügung. Nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) werden alle im Zentrallager des Bundes verfügbaren und ausgelieferten Chargen des Impfstoffs spätestens am 21. Dezember das Ende der 12-monatigen Haltbarkeitsdauer erreichen.

Eine Verwendung von Spikevax Original/BA.4-5 über den 21. Dezember hinaus sei nicht möglich, teilte das ZEPAI mit. Eventuell noch vorhandene Impfdosen beim pharmazeutischen Großhandel, in Apotheken, Krankenhäusern oder Arztpraxen seien nach diesem Datum fachgerecht zu entsorgen.

Das ZEPAI wies außerdem darauf hin, dass der Bund weiterhin COVID-19-Impfstoffe der pharmazeutischen Unternehmen BioNTech/Pfizer und Novavax bereitstellt.

Übersicht bestellbarer Impfstoffe

Eine Übersicht mit allen bestell- und lieferbaren COVID-19-Impfstoffen finden Arztpraxen hier.
 

Impfstoffbestellung zum Jahreswechsel

Bestelltermin Bestellung für die Woche Auslieferung
Bis 12. Dezember, 12 Uhr 18. bis 24. Dezember und
25. bis 31. Dezember
18. Dezember
Bis 19. Dezember, 12 Uhr 2. Januar bis 7. Januar 2. Januar

BMG: Keine digitalen COVID-19-Impfzertifikate mehr

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weist darauf hin, dass es in Deutschland nur noch bis zum 31. Dezember 2023 möglich ist, digitale COVID-19-Zertifikate auszustellen. Die CovPass-App des Robert Koch-Instituts, mit der Zertifikate digital auf dem Smartphone verwaltet werden können, wird ebenfalls zum Jahresende eingestellt: Dann wird die App in einen sogenannten Walletmodus versetzt, die darin gespeicherten Zertifikate bleiben erhalten.

Die Europäische Union hatte im Jahr 2021 mit dem digitalen COVID-Zertifikat einen EU-weit anerkannten Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder eine negative Testung von COVID-19 eingeführt. Die entsprechende EU-Verordnung über das Zertifikat ist bereits zum 30. Juni 2023 außer Kraft getreten. Die technischen Systeme, die länderübergreifenden Zertifikatsprüfungen ermöglichen, werden laut BMG übergangsweise noch bis 31. Dezember weiterbetrieben.

Innerhalb Deutschlands beziehungsweise bei der Einreise ist die Vorlage eines Impfzertifikates nicht erforderlich. Auch bei den anderen EU-Ländern und in den allermeisten Drittstaaten bestehen nach Angaben des BMG keine SARS-CoV-2-bezogenen Einreisebeschränkungen mehr.
 

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