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KBV-VV: Flexibilisierung ärztlicher Leistungserbringung

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute bei ihrer Sitzung in Essen folgenden Antrag zur Flexibilisierung ärztlicher Leistungserbringung beschlossen:

Essen, 15. Mai 2023 – Die Vertreterversammlung der KBV setzt sich zur Gewährleistung der Sicherstellung und Patientenversorgung für eine Flexibilisierung der ärztlichen/psychotherapeutischen Leistungserbringung mit digitalen und telemedizinischen Hilfsmitteln unter folgenden Rahmenbedingungen ein:

  • Die Erbringung von ärztlichen/psychotherapeutischen Leistungen soll, sofern dies medizinisch vertretbar ist, von der Bindung der Erbringung am Praxisort gelöst werden. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung.
  • Es muss weiterhin gewährleistet bleiben, dass die überwiegende Zahl der Fälle vor Ort in der ärztlichen/psychotherapeutischen Praxis erbracht werden.
  • Es muss auch in Zukunft gewährleistet bleiben, dass den Patienten eine Konsultation von Ärzten/Psychotherapeuten in der Praxis in Präsenz zeitnah möglich ist, sofern eine Anschlussbehandlung medizinisch erforderlich ist.
  • Ungewollte Leistungsausweitungen, die alleine in der Flexibilisierung der Berufsausübung, nicht aber in Versorgungsbedarfen begründet wären, müssen vor dem Hintergrund der Steuerung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung vermieden werden.
  • Unter Sicherstellungsaspekten sollen durch die KVen Ausnahmen von den vorstehenden Eckpunkten festgelegt werden können.
  • Die vorstehenden Eckpunkte sollten, soweit dies rechtlich möglich ist, in den Regelungswerken des BMV-Ä und des EBM verankert werden, da alleine hierdurch eine flexible und an den tatsächlichen Steuerungsbedarfen ausgerichtete Steuerung ermöglicht wird.

Begründung:

Die telemedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten spielt insbesondere in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung eine immer größere Rolle, die in Zukunft weiter wachsen wird. Eine Betreuung per Videosprechstunde ist in vielen Konstellationen (leichte Infekte, Versorgung von Chronikern etc.) medizinisch sinnvoll und vereinfacht für viele Patientinnen und Patienten den Zugang zur Versorgung.

Anders als in anderen Berufen begegnet das Arbeiten außerhalb der Praxisräume in der vertragsärztlichen Versorgung rechtlichen Hürden. Diese widersprechen den Bedarfen der Arztpraxen sowohl in der ärztlichen Berufsausübung als auch in der Einbindung der Angestellten ohne das in jedem Falle zwingende medizinische oder versorgungspolitische Anforderungen dem entgegenstünden.

Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass – entsprechend dem Sicherstellungsauftrag der KVen aber auch dem Versorgungsauftrag der Niedergelassenen – auch künftig eine Versorgung vor Ort gewährleistet werden kann, so dies medizinisch erforderlich ist. Auch im Sinne der Patientensicherheit ist die Möglichkeit einer kurzfristigen und erreichbaren/nahen Versorgung in der behandelnden Praxis zwingend zu gewährleisten.

Beide Ziele können nur erreicht werden, so die erforderliche Flexibilisierung behutsam erfolgt und gewährleistet, dass die Leistungserbringung an die Zulassung geknüpft ist und zugleich eine Versorgung vor Ort gewährleistet bleibt. Nur dies wird auch dem Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen gerecht, die darin besteht, Versorgungsanforderungen vor Ort durch die Praxis auch weiterhin mit einem realen Versorgungsangebot in Präsenz zu begegnen.

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