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KBV-VV: Angebot der Einbringung der ärztlichen und psychotherapeutischen Kompetenz bei der Entwicklung der ePA

Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat heute bei ihrer Sitzung in Essen folgenden Antrag zur ePA beschlossen:

Essen, 15. Mai 2023 Die Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit stellt die elektronische Patientenakte (ePA) in das Zentrum der zukünftigen Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie wird somit zum kritischen Erfolgsfaktor. In der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird die ePA nur dann einen positiven Beitrag leisten können, wenn sie in der Praxis schnell und aufwandsarm genutzt werden kann und ihr Einsatz für die Versorgung der Patientinnen und Patienten Vorteile bietet.

Fehlentwicklungen und Rückschläge bei der ePA, die zwangsläufig entstehen, wenn versorgungsferne Dritte die Inhalte und Strukturen einer ePA bestimmen und in der Folge Praxisabläufe nicht unterstützen oder gar beeinträchtigen, müssen vermieden werden. Daher bieten wir unsere ärztliche und psychotherapeutische Kompetenz und Unterstützung bei der Ausgestaltung der ePA an, um somit die medizinisch inhaltliche Basis für eine praxisgerechte technische Konzeption und Umsetzung zu legen.

Darüber hinaus muss der Patientenschutz durch die Einführung der ePA auch in besonderen Konstellationen gewährleistet bleiben.

Begründung:

Anwendungen und Werkzeuge der Digitalisierung, wie z. B. eine elektronische Patientenakte, können Beiträge für eine bessere Versorgung leisten. Allerdings wird nur eine aus ärztlicher und psychotherapeutischer Anwendungsperspektive für die Patientinnen und Patienten entwickelte Akte ihre Praxistauglichkeit nachweisen können. Zur Praxistauglichkeit gehört neben den für die Versorgung relevanten Inhalten der ePA insbesondere eine positive Nutzererfahrung, die in den Praxen der Niedergelassenen wesentlich durch die Qualität und Performanz der Praxisverwaltungssysteme bestimmt wird. Dies kann insbesondere durch eine Erweiterung bestehender Bewertungsansätze für Primärsysteme bei der gematik (wie z. B. dem TI-Score) befördert werden.

Die nachgewiesene Praxistauglichkeit trägt auch dazu bei, dass sich der Aufwand in den Praxen und der Ausgleichsbedarf der hierfür erforderlichen finanziellen Mittel auf das notwendige Maß beschränkt.

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