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Verordnen von Krankentransporten: Krankenfahrt, Rettungsfahrt oder Krankentransport?

Die meisten Patientinnen und Patienten gelangen selbständig in die Praxis. Manche aber benötigen hierfür Unterstützung.
Aber: Wie verordnen Sie Krankentransporte oder Krankenfahrten? Und worin liegt eigentlich der Unterschied?

Grundsätzlich gelten drei Regeln:
Jede Fahrt, die Sie gesetzlich Versicherten verordnen möchten, muss medizinisch notwendig sein. Hierfür verwenden Sie das Muster 4.

Die Fahrt muss in der Regel auch vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden – wenn sie zu einer ambulanten Behandlung verordnet wird. Hierbei gibt es einzelne Ausnahmen. Und es obliegt dem Patienten, die Genehmigung seiner Krankenkasse einzuholen.

Und drittens: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur in bestimmten Ausnahmefällen die Kosten:
beispielsweise bei stationsersetzenden Operationen,
bei vor- und nachstationären Behandlungen im Krankenhaus oder bei Dialysebehandlungen oder bei bestimmten Krebstherapien.

Hierfür kommen drei verschiedene Arten der Beförderung in Betracht:
die Krankenfahrt, der Krankentransport und die Rettungsfahrt.

Krankenfahrten dienen rein dem Transport – ohne medizinisch-fachliche Betreuung; also beispielsweise im Taxi.

Krankentransporte hingegen erfolgen in speziellen Fahrzeugen, die eine besondere Ausstattung mitbringen und gegebenenfalls auch medizinisch-fachliches Personal an Bord haben.

Ein Krankentransport kann aber beispielsweise auch dann verordnet werden, wenn der Patient eine schwere, ansteckende Krankheit hat, deren Übertragung Sie vermeiden möchten.

Rettungsfahrten schließlich erfolgen mit dem Notarztwagen, dem Rettungswagen oder dem Rettungshubschrauber. Also im Notfall. Sie müssen nicht vorab durch die zuständige Kasse genehmigt worden sein.

Entscheidend für die Auswahl des Beförderungsmittels sind jeweils die medizinische Notwendigkeit und das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Wichtig für Ihre Patienten ist hierbei: Sie müssen einen Teil zuzahlen, und zwar zehn Prozent der Fahrtkosten im Rahmen zwischen fünf und zehn Euro.

Weitere Einzelheiten und Tipps finden Sie im Internet und auch in unserer Praxisinformation zur Verordnung von Krankentransporten und Krankenfahrten.

Kommt der Patient nicht von alleine in die Praxis oder ins Krankenhaus, kann der Vertragsarzt ein Beförderungsmittel verordnen. Doch welche Art des Krankentransportes ist richtig? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Dies wird im dritten Teil der Video-Serie „Fit für die Praxis“ erklärt.