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Sozialversicherungspflicht gefährdet Bereitschaftsdienst

Gilt für den Bereitschaftsdienst die Sozialversicherungspflicht oder nicht?

Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV: „Aus unserer Sicht natürlich nicht. Und offensichtlich gibt es aber hier unterschiedliche Auffassungen. Die Länder haben ja eine dankenswerte Initiative gestartet und haben gesagt, das kann nicht sein, dass ärztlicher Bereitschaftsdienst sozialversicherungspflichtig ist. Wohlwissend, dass wenn das so käme, das natürlich eine erhebliche Belastung für den Bereitschaftsdienst der KVen wäre und der dann in der bisher angebotenen Form die ja der Patienten wegen in dieser sehr aufwendigen Art und Weise gestaltet wird, sicherlich nicht mehr durchzuhalten sein wird.
Man wird dann den Bereitschaftsdienst auf das absolute Minimum zurückfahren müssen, da wir gar nicht mehr die Menschen haben, die das dann tun können. Denn wenn alle die, die als Pool-Ärzte Bereitschaftsdienst verrichten und damit ja auch die Praxen entlasten, die ja nebenher noch die Praxis-Tätigkeit haben, jetzt sozialversicherungspflichtig werden, wird die Bereitschaft, diese Dienste zu machen, dramatisch sinken. Und damit können wir diese Bereitschaftsdienst-Praxen in der Masse nicht mehr unterhalten.“

Was würde das bedeuten?

„Da sind ja viele Dinge völlig ungeklärt. Zum einen müssten die ja formal eigentlich dann in ein Angestelltenverhältnis überführt werden. Da ist dann die Frage, ob die Kolleginnen und Kollegen das wollen. Zum Zweiten kommen natürlich erhebliche Mehrkosten auf die KVen zu. Und der organisatorische Aufwand, den lassen wir mal ganz außen vor. Also insgesamt ist das tatsächlich eine nicht handelbare Situation. Und dass hier seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziales stumpf zu ignorieren, zeigt schon eine große Ferne zur Realität.“

Wird diese Pflicht in der Politik einhellig gesehen?

„Also ich habe den Eindruck, das sieht eigentlich nur das Ministerium für Arbeit und Soziales so. Aus dem Gesundheitsministerium haben wir durchaus Verständnis für unsere Position gehört und aus den Ländern ist die Meinung relativ eindeutig. Die sagen, das macht keinen Sinn, das ist nicht zweckdienlich. Insofern ist man schon verwundert, ob der doch rigiden und in manchen Punkten in meinen Augen ignoranten Haltung, die hier seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziales dokumentiert wird.
Man ist wohl der Meinung, das wäre ganz wichtig, dass alle jetzt sozialversicherungspflichtig werden. Ich kann ja verstehen, dass die Kassen klamm sind bei der Ausgabenpolitik der Bundesregierung. Das ist allerdings der falsche Ansatz. Freiberufler jetzt in eine Sozialversicherungspflicht bringen zu wollen über das Vehikel des ärztlichen Bereitschaftsdiensts, ist schon ziemlich krude.“

Halten Sie ein Einlenken noch für wahrscheinlich?

„Ich kann das für die Patientinnen und Patienten nur hoffen. Denn wenn das nicht geschieht, dann werden wir eine deutliche Reduktion der ärztlichen Bereitschaftsdienste in allen KVen erleben. Ich gehe davon aus, dass viele Strukturen, die wir bisher erfolgreich im ärztlichen Bereitschaftsdienst eingesetzt haben, dann nicht mehr durchhaltbar sind.“

Kann die KBV noch etwas tun?

„Wir haben uns ja mehrfach positioniert, auch verschiedene Gespräche dazu geführt. Wir erleben allerdings nicht, dass es in irgendeiner Form ein Einlenken von den entscheidenden Stellen gibt. Und dann wird das, wenn die Sozialversicherungspflicht so endgültig kommt, die normative Kraft des Faktischen regeln. Und dann werden wir im nächsten Jahr eine andere Art des ärztlichen Bereitschaftsdiensts sehen.“

Der Gesetzgeber nimmt Anlauf, Ärztinnen und Ärzte, die im Bereitschaftsdienst tätig sind, zukünftig als sozialversicherungspflichtig zu erklären. Betroffen wäre davon insbesondere die große Anzahl von Poolärztinnen und -ärzten, die bislang den Bereitschaftsdienst sicherstellt. Die KBV-Vertreterversammlung hatte deshalb schon im Mai eine Ausnahmeregelung gefordert; der Bundestag hatte eine entsprechende Initiative gestartet. Bisher ohne Erfolg. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, erläutert, was die Sozialversicherungspflicht für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bedeuten würde.