Vermeidung von Frühgeburten - „Hallo Baby“
Die AG Vertragskoordinierung hat mit der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte und dem Berufsverband der Laborärzte eine Vereinbarung nach § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen geschlossen.