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Verträge der AG Vertragskoordinierung

Vermeidung von Frühgeburten - „Hallo Baby“

Die AG Vertragskoordinierung hat mit der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte und dem Berufsverband der Laborärzte eine Vereinbarung nach § 140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen geschlossen.

Versorgungsziele

Die Testung auf Infektionen durch Streptokokken B und Toxoplasmose in der Spätschwangerschaft soll eine rechtzeitige Behandlung ermöglichen und so schwere Beeinträchtigungen des Babys vermeiden. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Verringerung des Risikos einer Frühgeburt (Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche) geleistet werden.

Versorgungsauftrag

Eine der Hauptursachen für eine Frühgeburt sind symptomlose Infektionen, die zu schweren Beeinträchtigungen des Babys und zu Wochenbettkomplikationen bei der Mutter führen kann.

Ein konsequentes Screening nach vaginalen asymptomatischen Infektionen Schwangerschaftstrimenon ermöglicht eine frühzeitige Diagnose und kann durch die Einleitung adäquater Therapie- und Nachsorgemaßnahmen eine Verringerung der Frühgeburtenrate unterstützen.

Die Versorgung der Schwangeren wird weiterhin qualitativ verbessert durch ein Infektionsscreening durch Toxoplasmosesuchtest in der 13. bis 20. Schwangerschaftswoche, sowie den Nachweis auf Streptokokken B in der 35. bis 37. Schwangerschaftswoche.

Teilnehmende Krankenkassen

Teilnehmen können Versicherte der teilnehmenden Krankenkassen, wenn eine ärztlich diagnostizierte Schwangerschaft vorliegt. Die Einschreibung erfolgt durch den Gynäkologen/die Gynäkologin.
Die Liste der teilnehmenden Krankenkassen (Stand: März 2019) finden Sie unten auf dieser Seite.

Teilnahme von Ärzten/Ärztinnen

Teilnehmen können alle Fachärzte und Fachärztinnen für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Sie können das Infektionsscreening durchführen.

Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Fachärzte und Fachärztinnen für Laboratoriumsmedizin und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die über die Genehmigung der zuständigen KV für die Durchführung dieser Laborleistungen verfügen, können an diesem Vertrag teilnehmen und die Labordiagnostik im eigenen Labor durchführen, sofern sie über entsprechenden Qualitätsanforderungen verfügen.

Vergütung

Alle Leistungen nach dieser Vereinbarung werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet.