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E-Evidence-Verordnung der EU

Die neue E-Evidenz-Verordnung der EU hat Auswirkung auf deutsche Praxen. Worum geht es dabei?

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV:

„Es ist vorgesehen, dass zur schnelleren Strafverfolgung innerhalb Europas auch über Ländergrenzen hinweg Staatsanwaltschaften das Recht bekommen sollten, auf elektronische Daten auch im Nachbarland in anderen europäischen Ländern zuzugreifen, ohne vorher die dortigen Behörden einzuschalten. Das heißt also, es kann eine ausländische Strafverfolgungsbehörde in Deutschland oder auf Servern in Europa liegende Daten akquirieren, ohne vorher einen deutschen Richter bemüht zu haben, einen solchen Durchsuchungsbefehl auszustellen. Und da die ärztliche Schweigepflicht nicht überall gleichermaßen geregelt ist, besteht damit die Gefahr, dass auch auf Arzt-Patienten-Daten zugegriffen wird. Was hier bisher nicht der Fall ist in Deutschland.“


Können sich Ärzte und Psychotherapeuten davor schützen?

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV:

„Also solange sie Daten auf irgendwelchen Servern haben, sogar in der TI später, also in der ePA Daten sind, können sie das nicht. Man müsste also quasi zurück zu Papier-Dokumentation, denn da muss ja jemand physisch in die Praxis kommen. Das ist natürlich nicht realistisch, das wird auch nicht passieren. Aber man muss klar sagen, wenn das Gesetz so kommt, wie es ursprünglich geplant war und wenn Daten elektronisch gespeichert sind, wie es der Fall ist und in Zukunft mehr der Fall sein wird, dann könnte man sich davor nicht schützen.“


Würde das ein Aus der Digitalisierung bedeuten?

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV:

„Ja, ich würde hoffen, dass dieses Gesetz noch geändert wird und das ist auch zurzeit tatsächlich wahrscheinlich. Es gibt auch in Brüssel eine intensive Diskussion dazu, im Trilog zwischen Parlament, Kommission und dem Rat wird darüber intensiv diskutiert. Es haben auch einige Länder schon Bedenken angemeldet und wir gehen davon aus und hoffen und arbeiten auch daran, in Brüssel und hier mit verschiedenen Partnern, dass das so geändert wird, dass auf gar keinen Fall die ärztliche Schweigepflicht ausgehöhlt werden kann.“


Müsste die Verordnung in Deutschland umgesetzt werden?

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV:

„Wenn dieses Gesetz kommt, dann wäre es sofort verbindlich für Deutschland und müsste dann, in Klammern oder in Anführungsstrichen, nur noch in deutsches Recht gegossen werden, aber gelten würde es sofort.“


Welche Möglichkeiten der Einflussnahme gibt es noch?

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV:

„Wir gehen natürlich über unsere Dependance in Brüssel gemeinsam mit der Bundesärztekammer, mit der KZBV und der Zahnärztekammer und allen anderen Institutionen, die sowas betrifft, Berufsverband freier Berufe. Die Juristen sind auch betroffen. Also mit all diesen Verbänden arbeiten wir in Brüssel, gehen auf unsere Parlamentarier zu. Wir sind aufs BMG schon zugegangen, haben dort sensibilisiert, sodass das BMG das Problem auch bereits erkannt hat. Und insofern arbeiten wir auf allen Ebenen daran, dass sich dort noch etwas ändert.“

Die geplante E-Evidenz-Verordnung der EU soll es Justizbehörden aus europäischen Mitgliedsstaaten künftig ermöglichen, gespeicherte Informationen bei Dienstanbietern einzusehen. Beschuldigte oder Behörden des betroffenen Staates müssen dabei nicht einbezogen werden. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, sieht mit dieser Verordnung das ärztliche Berufsgeheimnis in Gefahr.

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