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Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes III

Das Bürokratieentlastungsgesetz III sieht unter anderem eine Neuregelung der Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Arbeitgeber vor. Durch die digitale Übermittlung dieser Daten von den Krankenkassen an die Arbeitgeber wird eine Erweiterung des digitalen Übermittlungsprozesses bei der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit etabliert, was die Kassenärztliche Bundesvereinigung grundsätzlich begrüßt. Durch die Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für Arbeitnehmer ist jedoch noch immer keine vollständige Digitalisierung des Prozesses vorgesehen, was für Vertragsarztpraxen die Vorhaltung einer doppelten Infrastruktur sowie eine Doppelung der täglich in den Praxen anfallenden Arbeitsprozesse im Zusammenhang mit der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit bedeutet.

Zudem ist für eine Übergangsfrist von zwei Jahren neben der digitalen Übermittlung der Daten an die Arbeitgeber die Ausstellung von Papierbescheinigungen für die Arbeitgeber geplant. Da die Vertragsärzte durch die Vorgaben des § 295 Abs. 1 Satz 7 SGB V verpflichtet sind, die Arbeitsunfähigkeitsdaten bereits ab dem 01.01.2021 digital an die Krankenkassen zu übermitteln, entsteht auch hier eine Doppelung des Arbeitsaufwands für die Vertragsarztpraxen. Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass zwar die Zielsetzung des Gesetzes durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterstützt wird, der vorliegende Entwurf aber befürchten lässt, dass die konkrete Umsetzung für Vertragsarztpraxen mit einem deutlichen Aufwuchs von Bürokratie einhergehen wird.

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