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Stand 17.12.2019

Positionen

Stellungnahme der KBV zum Gesetzentwurf für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung

Position zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 9. Oktober 2019

Vorbemerkung

Neben der Reform des Risikostrukturausgleiches, von dem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mittelbar betroffen ist, enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungen, die direkte und indirekte Wirkungen auf die Funktion des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-System) entfalten.

Der Gesetzentwurf ändert den § 87a Absatz 5 Satz 11 SGB V dahingehend, dass die Veränderungsraten nunmehr dauerhaft um Kodiereffekte zu bereinigen sind, die nicht nur in den drei Jahren nach Einführung der verbindlichen Kodierregeln entstehen und öffnet die Bereinigung somit um weitere, nicht genauer definierte Kodiereffekte.

Weiter ist ein neuer Absatz 5a vorgesehen, der den Bewertungsausschuss dazu verpflichtet jährlich über die Veränderungen einzelner Behandlungsdiagnosen und deren Einfluss auf die Veränderungsrate je Kassenärztlicher Vereinigung zu berichten. Eine Berechnung des Beitrags einzelner Behandlungsdiagnosen auf die Veränderungsraten ist aufgrund des dazwischen geschalteten Modells mit Hierarchisierung und Komprimierung weder sinnvoll möglich noch zielführend.

Es wird ein Rechtsanspruch für die Kassenärztlichen Vereinigungen geschaffen, Abrechnungsdaten der sonstigen Leistungserbringer von Rechenzentren zu erhalten, um sie für Beratungen der Vertragsärztinnen und -ärzte zur Wirtschaftlichkeit der von ihnen verordneten Leistungen nutzen zu können.

Die Verpflichtung der Rechenzentren zur Übermittlung der Abrechnungsdaten auf Anforderung an die Kassenärztlichen Vereinigungen wurde von der KBV bereits seit einigen Jahren gefordert und wird daher ausdrücklich begrüßt. Zur Erfüllung ihrer Beratungspflicht benötigen die Kassenärztlichen Vereinigungen eine valide Datengrundlage, die durch eine Erweiterung der Datenlieferungen durch die Krankenkassen noch zu verbessern ist.

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