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Stand 29.05.2020

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Entwurf einer Verordnung zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2

Stellungnahme der KBV zum Referentenentwurf des BMG vom 27. Mai 2020

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung nimmt zum Referentenentwurf wie folgt Stellung. Aufgrund der Kurzfristigkeit und der in der gegenwärtigen Situation gebotenen schnellen Erfassbarkeit ist die Stellung-nahme in Kurzform gefasst. So zu einzelnen Punkten nähere Begründungen oder Formulierungshilfen ge-wünscht werden, steht die KBV hierfür gerne zur Verfügung.

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde meist nur eine Form der Personenbezeichnung verwendet. Hiermit sind auch alle anderen Formen gemeint.

Allgemeines

  • Seit Beginn der Pandemie stellen die Vertragsärzte, insbesondere auch die Hausärzte, in Deutschland sicher, dass ausreichend Testungen auf eine SARS-CoV-2 Infektion erfolgen und damit die Verbreitung der Pandemie begrenzt wird.
  • Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist es auch erforderlich, bei den Testungen, d. h. bei der Abstrichentnahme, nach dieser Rechtsverordnung auf das flächendeckende Netz der Vertrags-ärzte zurückzugreifen. Die Gesundheitsämter alleine werden diese Aufgabe nicht bewältigen können. Insofern weisen wir darauf hin, dass der in der Rechtsverordnung vorgesehene Weg noch nicht praktika-bel erscheint, da eine Abrechnungsmöglichkeit für den Entnahmevorgang im Falle einer Entnahme durch eine vertragsärztliche Praxis nicht vorgesehen ist. Hiernach müssten hierfür zuerst dezentral Regelungen mit Dritten erfolgen. Es erscheint insofern fraglich, ob hier eine versorgungsnahe Lösung gefunden wurde.

Anmerkungen zur Rechtsverordnung im Einzelnen finden Sie im Download-Dokument.

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