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Stand 24.07.2020

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Digitalisierung: Offener Brief der KBV und der KVen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,

die Notwendigkeit, aber auch die Herausforderungen der Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems sind den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten bewusst. Unsere Vertragsärzte und -psychotherapeuten wollen eine aktive Rolle bei der Digitalisierung und ihrer praktischen Umsetzung spielen, soweit diese einer Verbesserung der medizinischen Versorgung der Patienten dient.

Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen der TI-Ausgestaltung sind jedoch geeignet, die notwendige Akzeptanz der Niedergelassenen zu verspielen. Sie verhindern damit eine erfolgreiche und sinnvolle digitale Vernetzung der Beteiligten. Gegenwärtig ist den Niedergelassenen der Mehrwert digitaler Anwendungen nicht mehr zu vermitteln. Die Vertragsärzte haben die Pflichten, die späteren Datennutzer wie z. B. Krankenkassen und Arbeitgeber aber den Vorteil in Form von besseren und schnelleren Informationen. Zudem müssen die Praxen teilweise die Kosten für technisches Versagen dieser Systeme selbst tragen. Sie werden gleichzeitig mit Sanktionen bedroht, wenn sie nicht fristgemäß Anwendungen implementieren, die entweder noch nicht verfügbar oder technisch unausgereift sind.

Die derzeitigen Digitalisierungskonzepte bedeuten für die Praxen keine Arbeitserleichterung, sondern stellen eine zunehmende Bürokratisierung im ärztlichen Alltag dar.

Es wird aktuell immer deutlicher absehbar, dass unsere Niedergelassenen diese Bedingungen nicht mehr tolerieren. Wir stellen derzeit fest, dass immer mehr junge Kollegen die Niederlassung scheuen und immer mehr ältere Kollegen aus der Versorgung ausscheiden – mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die Sicherstellung der Versorgung, besonders in der Fläche. Denn rund 34 Prozent der Niedergelassenen sind über 60 Jahre alt.

Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten fordern:

  1. Der Mehrwert der Digitalisierung und insbesondere der Anbindung an die TI muss für die Niedergelassenen klar erkennbar sein. Neue digitale Anwendungen müssen sich auf die originären Aufgaben der Vertragsärzte beschränken.
  2. Vor der Einführung von Systemen der Digitalisierung muss deren Funktionsfähigkeit gewährleistet sein. Zudem ist sicherzustellen, dass es ein dauerhaftes Ersatzverfahren gibt.
  3. Die Zeiträume für die Einführung digitaler Anwendungen müssen angemessen im Hinblick auf Plausibilität und Machbarkeit sein. Bestehende Fristen zur Umsetzung müssen erheblich verlängert werden, um entsprechende Übergänge und Anpassungen bis zur Funktionsfähigkeit sicher zu ermöglichen.
  4. Die Androhung von Sanktionen bei nicht fristgemäßer Implementierung erzeugt unnötige Widerstände und ist daher kontraproduktiv.
  5. Die Kosten der Anbindung an die TI sowie alle Folgekosten müssen angemessen finanziert werden. Dies betrifft auch die Kosten aufgrund der dringend notwendigen und längst überfälligen Datenschutzfolgeabschätzung.
  6. Dem KV-System muss die Möglichkeit gegeben werden, endlich industrieunabhängig eigene Lösungen für den PVS/TI-Bereich in den Vertragsarztpraxen zu entwickeln und den Mitgliedern der KVen zur Verfügung zu stellen.
  7. Bei der Ausgestaltung der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 Absatz 5 SGB V muss sichergestellt sein, dass die technischen Anforderungen sinnvoll und tragbar für die Praxen der Niedergelassenen sind. Statt des „Einvernehmens“ muss nur noch das „Benehmen“ mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hergestellt werden. Die vollständige Finanzierung der damit verbundenen Kosten für die Praxen muss vorab abschließend geklärt sein.

Sehr geehrter Minister Herr Spahn, unsere Vertragsärzte sind derzeit in die Bekämpfung der Covid-19- Pandemie personell und zeitlich sehr stark eingebunden; sie engagieren sich mit Unterstützung der KVen über ihre vertragsärztlichen Pflichten hinaus. Die parallele Umsetzung der TI-Vorgaben ohne Berücksichtigung der aktuellen angespannten Lage in der ambulanten medizinischen Versorgung wird durch unsere Mitglieder nicht akzeptiert werden.

Auch die Androhung einer Ersatzvornahme wird die Haltung der Vertragsärzte nicht ändern!

Trotz der unverändert bestehenden Notwendigkeit, den von Ihnen mit Schreiben vom 20. März 2020 benannten „Ersten Schutzwall gegen das Virus“ weiter aufrecht zu erhalten, sind wir überzeugt, dass wir mit der Umsetzung der vorgenannten Forderungen eine für die Vernetzung der Patienten und für die Praxistätigkeit unterstützende digitale Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen

Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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