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Stand 03.05.2021

Reden

Bericht von Dr. Thomas Kriedel an die KBV-Vertreterversammlung

Sitzung am 3. Mai 2021

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

auch von mir ein herzliches Willkommen zu dieser Vertreterversammlung.

Bei Vertreterversammlungen (VVen) blickt der Vorstand in seinem Bericht traditionell zurück und schaut zugleich auf das, was aktuell ist. Aber auch auf das, was kommt. Letzteres – also der Blick in die Zukunft – soll heute meinen Schwerpunkt bilden.

Denn: Die letzte VV liegt nur wenige Wochen zurück. Zweitens wird uns Vieles auch in den kommenden Monaten begleiten, das wir in den zurückliegenden Monaten und Jahren festgestellt, kritisiert oder empfohlen haben.

Vor allem aber geht es mir um die unverzichtbare Rolle, die Praxen, Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für den künftigen Erfolg der Digitalisierung spielen – und damit für den Erfolg der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung.

Ganz im Sinne Abraham Lincolns: Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten. Diesen aktiven Part beanspruchen wir ganz selbstbewusst. Die Praxen waren mit die Ersten in Deutschland, die geräuschlos flächendeckend ihr Arbeitsumfeld digitalisiert haben. Wir haben mehrfach unter Beweis gestellt, dass mit uns eine gut durchdachte Digitalisierung möglich ist – ohne uns aber oft nur eine unzureichende, die als „Rohrkrepierer“ stecken zu bleiben droht. Die elektronische Patientenakte wird nach Auffassung der Gesundheitsweisen ein Beispiel dafür.

Ausgangslage – Entwicklung KBV-Strategie

Wir haben es aktuell – ganz jenseits der Pandemie – mit einer unguten Gemengelage zu tun:

  • mit einer längst veralteten Technologie, die wir dennoch neu einführen sollen,         
  • mit Einführungsfristen, die sich an Wahlterminen orientieren und nicht an Machbarkeit, Lieferbarkeit oder gar am Bedarf,
  • dadurch mit einer Fehlallokation von Investitionen und teils mit einer frappierenden Missachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes,
  • mit einer technozentrischen Perspektive, die alle politischen Entscheidungen dominiert – die sich besser an dem orientieren sollte, was die Versorgung noch besser macht,
  • und mit vielen Zuständigkeiten: gematik, Industrie, Krankenkassen… Beispielsweise beschwert sich die Industrie bei uns darüber, dass Vorgaben zu kurzfristig kämen und zu wenig Zeit gelassen werde, um sie umzusetzen. Dabei ist die KBV häufig nur die Überbringerin der Botschaft. Wir sammeln nämlich die Vorgaben der meisten Beteiligten – gewissermaßen als Service für die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS).

Ich könnte diese Liste an Schwierigkeiten noch weiterführen. Aber Sie kennen diese selbst zur Genüge. Viel zu oft versuchen andere Akteure, die Praxen und KVen sowie die KBV als Bremser und Bedenkenträger in der Öffentlichkeit zu brandmarken. Damit aber, sehr geehrte Damen und Herren, liegen sie komplett daneben!

Warum wohl klopft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ständig an unsere Tür?  Weil wir – KVen und KBV gemeinsam – doch die Einzigen sind, die zuverlässig liefern: praktikable und lebensnahe digitale Produkte für unsere Ärzte und Psychotherapeuten sowie Patientinnen und Patienten.

Andreas Gassen und Stephan Hofmeister haben das ja bereits konstatiert: eine Realitätsverweigerung, die sich darin äußert, dass die enorme Leistung der Praxen während der Pandemie übersehen und übergangen wird. Genauso erleben wir das bei der Digitalisierung.

Mitreden wollen alle. Wieder einmal kursieren mehr und mehr Konzepte, Visionen und Gutachten dazu, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen aussehen soll: etwa vom Sachverständigenrat Gesundheit, vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), von der gematik oder auch den Industrieverbänden bvitg und bitkom. Dem müssen wir unsere eigenen Vorstellungen entgegensetzen, damit die Theorie nicht wieder über die Praxis siegt.

Das KV-System hat seine Digitalisierungshausaufgaben seit Jahren im Griff. Aktuell par excellence sichtbar an der aufwandsarm funktionierenden Impf-Dokumentation der Niedergelassenen mit dem föderierten Identitätsmanagement der KVen. Dennoch entwickeln wir auf Basis der aktuellen Tendenzen unsere eigene Strategie weiter für die kommende Digitalisierung der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung.

Wir brauchen eine klare Vorstellung von dem, was wir in den Praxen in den kommenden Jahren brauchen. Und davon, wie wir das bewerkstelligen können. Sie wollen heute mit einem Beschluss einen Schritt in diese Richtung gehen. Wir werden darauf jetzt aufbauen.

Nicht zuletzt für den Dialog mit der nächsten Bundesregierung ein unverzichtbarer Baustein. Hier sollten wir auch aus all den praktischen Erfahrungen schöpfen, die Praxen und KVen in Pilotprojekten und Innovations-Tests gesammelt haben. Beispielsweise im Rahmen der KBV-Zukunftspraxis. Auch sollten wir solche Projekte ausweiten.

Für mich ist klar: Wir brauchen mehrere Paradigmenwechsel in Legislative und Exekutive: Wir müssen weg vom bisherigen Vorgehen, das in etwa so geht: „Von der innovativen Technik zur beliebigen Anwendungsmöglichkeit“.

Stattdessen muss das folgendermaßen lauten: „Vom drängenden Problem zur passenden und pragmatischen technischen Lösung“! Wir brauchen keine Gimmicks, Apps und pseudo-digitalisierten Verwaltungsabläufe. Die sind – wie man so schön sagt – nice to have.

Und zwar später, wenn alles vorhanden ist, was nicht nur nice ist, sondern notwendig für eine bessere oder effizientere Versorgung. Also on top. Wir müssen also analysieren:

  1. Welche Versorgungsprobleme oder Defizite sind die drängendsten?
  2. Welche davon weisen Verbesserungspotenzial durch Digitalisierung auf?
  3. Und welche technischen Lösungen benötigen wir dafür?

Bislang läuft der Prozess genau andersherum: Start-Ups und etablierte Technik-Unternehmen erfinden neue, teils toll klingende Dinge – beispielsweise digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs). Die Industrie bietet diese den Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung an.

Und die schafft dann Regelungen, wonach diese dann in der Praxis einzuführen sind. Ohne zu fragen, ob das nun wirklich die drängendsten Themen bedient, mit denen sich Praxen und Patienten herumplagen.

Der Denkfehler: Das Angebot regelt in diesen Fällen eben nicht die Nachfrage. Da haben sich zu viele Entscheidungsträger von den Wirkprinzipien der Apples und Facebooks blenden lassen! Die haben es tatsächlich geschafft, die Nachfrage erst zu wecken, für Dinge, von denen wir gar nicht wussten, dass wir sie wollen oder tatsächlich brauchen. Das ist aber auf die politische Steuerung von medizinischer Versorgung nicht übertragbar.

Und so sind viele – Praxen wie auch Patienten – nicht nur pandemiemüde, sondern auch digitalisierungsmüde, bevor es erst so richtig angefangen hat.

Ein wirklich kluger Schachzug wäre gewesen: Als erstes eine Anwendung einzuführen, die für die Praxen einen spürbaren Fortschritt bedeutet – mit fundierten Beta-Tests und entsprechenden Optimierungen, gefolgt von realistischen Einführungsterminen und entsprechender finanzieller Erstattung. Genauer: mit einer Aufteilung der Kosten, wie im Gesetz vorgesehen – eine Vollfinanzierung aller Telematikinfrastruktur(TI)-bedingten Ausgaben!

In der Konsequenz bedeutet das auch: Die gematik muss ihre Arbeitsweise anpassen. Das wiederum setzt voraus, dass wir – dass die Selbstverwaltung insgesamt – die Praktiker-Perspektive und somit die Anwendungsperspektive einbringen können. Der Ort dafür wäre die Gesellschafterversammlung. Allerdings nicht mit den aktuellen Stimmanteilen. Wir „echten“ Gesellschafter werden oft überstimmt – und damit mittelbar auch die Ärzte und Psychotherapeuten.

Sie, also die Praxisinhaber, werden mit der sogenannten TI 2.0 verstärkt in Haftung genommen. Die aktuellen Vorstellungen der gematik etwa von einer Telematikinfrastruktur der Zukunft schieben den Praxen mit zunehmendem Digitalisierungsgrad auch zunehmend Verantwortung zu.

Hier brauchen wir eine angemessene und sachorientierte Lastenverteilung mit klaren und fairen Spielregeln! Und: ohne Sanktionen gegenüber Praxen!

Der Vollständigkeit halber wiederhole ich die Forderung nach diesem weiteren Paradigmenwechsel, der nach meiner Auffassung unumgänglich ist – wenn die digitale Transformation wirklich zeitnah gelingen soll: das umgehende Abschaffen des Sanktionsprinzips! Wenn Technik und Anwendungen gut sind, werden sie sich auch ohne Strafandrohung durchsetzen.

Nicht nur fordern wir eine Abkehr von Sanktionen in künftigen Gesetzen. Wir fordern auch, die bereits angedrohten Sanktionen zu kippen – und die Fristen für mehrere Starts zu verschieben:

  • für die elektronische Patientenakte (ePA), Frist: 01.07.
  • für die elektronische Arbeitsunfäöhigkeitsbeschinigung (eAU), Frist: 01.10.
  • für das elektronische Rezept (eRezept), Frist: 01.01.

Diese Fristen sind unrealistisch. Es fehlen Konnektoren, elektronischer Psychotherapeutenausweis und elektonischer Heilberufsausweis (eHBA).

Immerhin: Hierzu hat uns die gematik am Freitag mitgeteilt: Der Produktionsstau beim eHBA sei abgebaut; es gebe fortan nur noch die reguläre Bearbeitungszeit von rund sieben Wochen. Zum Feldtest der eAU sehen sich die Krankenkassen erst ab Mitte August in der Lage.

Anderthalb Monate vor dem Starttermin für die eAU! Auf die Idee mit dem Praxistest für diese Massenanwendung mussten wir die gematik erst bringen. Das ist freundlich formuliert äußerst bedenklich.

Zum eRezept setzen BMG und gematik nun anstelle eines sinnvollen breit ausgerollten Feldtests einen selektiven regionalen Piloten an mit vergleichsweise nur wenigen Praxen – aber halten offiziell weiter am verbindlichen Starttermin für alle Praxen zum Jahreswechsel fest.

Hier ist aus unserer Sicht unverzichtbar, dass alle technischen Erfordernisse rechtzeitig flächendeckend in allen Praxen verfügbar sind. Es darf keinen Flickenteppich geben, wo die eine Praxis dazu befähigt ist, die andere nicht.

Eine Fristverschiebung käme dabei gewiss auch den PVS-Herstellern entgegen. Sie haben aktuell nicht zuletzt wegen des digitalen EU-Impfnachweises reichlich zu tun. Auf dieses Thema komme ich gleich auch noch.

Also: An all diesen Punkten – auch am noch komplett ausstehenden elektronischen Psychotherapeutenausweis – sind wir dran. Wir haben das BMG jeweils angeschrieben und unsere Forderungen vorgetragen.

Zugleich stehen wir auch mündlich mit dem BMG in Kontakt; ebenso wie mit der gematik und dem GKV-Spitzenverband. Das gilt im Übrigen auch zum Thema Komfortsignatur. Hierzu hat uns die gematik am Freitag in der Gesellschafterversammlung zugesichert:

Zwei Konnektor-Hersteller sollen die Komfortsignatur rechtzeitig bewerkstelligen können.

Mit dem dritten Hersteller sei die gematik dazu noch im Austausch. Wir brauchen rechtzeitig eine Abdeckung von 100 Prozent! Für alle Komponenten und alle Praxen.

Nochmals zusammengefasst: Zwei Paradigmenwechsel sind für die Zukunft der Digitalisierung in den Praxen unverzichtbar:

  1. Der neue Weg muss lauten: Vom Bedarf zur Technologie und zur konkreten Anwendung.
  2. Anreize anstatt Sanktionen und realistische Frist-Setzungen.

Es gibt aber noch einen dritten Punkt, der entscheidend ist für das Gelingen der Digitalisierung: die Digitalkompetenz.

Digital Literacy – Digitalkompetenz auch wesentlicher Bestandteil der Gesundheitskompetenz

Diesem Thema müssen wir uns mit Blick auf die gar nicht so ferne Zukunft noch stärker widmen. Und mit wir meine ich: uns alle. Es geht dabei zum einen natürlich um die Befähigung der Ärzte und Psychotherapeuten, mit den neuen digitalen Möglichkeiten umzugehen und sie sinnvoll zu nutzen.

Es geht dabei aber ganz wesentlich auch um die Patientinnen und Patienten. Mit fortschreitender Digitalisierung im Gesundheitswesen wird die Digitalkompetenz mehr und mehr zum elementaren Bestandteil der Gesundheitskompetenz. Und dass wir bei der allgemeinen Gesundheitskompetenz eine gesamtgesellschaftliche Mammutaufgabe zu lösen haben, ist unbestritten.

Die Verheißungen der kommerziellen – und teils politischen – Digitalwelt klingen nach Teilhabe und Inklusion aller. In der Realität aber schließt diese Digitalwelt schon in ihrer Architektur einen Teil der Menschen aus.

Und die nehmen das wahr: Ein gutes Drittel der Bevölkerung fürchtet, den Anschluss an die Gesundheitsversorgung zu verlieren, wenn mehr ins Digitale verlegt wird. Das zeigt eine Studie der Initiative D21, einem gemeinnützigen Netzwerk, das regelmäßig einen Index zum Digitalisierungsgrad herausgibt.

Ein gutes Drittel: Übersetzt sind das knapp 30 Millionen Patientinnen und Patienten! Überdurchschnittlich viele davon sind – wenig überraschend – 65 Jahre oder älter.

Die Pandemie hat demnach die Aufgeschlossenheit gegenüber der Digitalisierung längst nicht so vergrößert, wie medial vielfach kolportiert: Nur ein Viertel bezeichnet sich als aufgeschlossener für digitale Möglichkeiten im Gesundheitsbereich. Und nur ein Drittel wünscht sich explizit ein breiteres digitales Spektrum.

Wenn Politik und Zivilgesellschaft hier nicht aufpassen, werden sie eine digitale Zwei-Klassen-Medizin heraufbeschwören, in der Millionen von Menschen die angebotene medizinische Versorgung nicht wahrnehmen. Weil sie nicht können, weil sie sich damit nicht mehr gemeint fühlen oder weil es ihre technischen und finanziellen Möglichkeiten überfordert.

Das Grundprinzip unserer Sozialversicherung lautet: Jeder und jede wird medizinisch versorgt. Da kann es nicht sein, dass Patientinnen und Patienten von Leistungen faktisch ausgeschlossen werden.

Es reicht bei Weitem nicht aus, aufzuklären und zu informieren. Wir brauchen auch aktive Gesundheitsbereitschaft und Digitalisierungsbereitschaft.

Das bringt mich zu einem weiteren Aspekt der Pandemie-Bewältigung: dem geplanten digitalen grünen Zertifikat der Eeuropäischen Union (EU), kurz: Impfnachweis.

EU-Impfnachweis

Kurz gefasst lässt sich feststellen: Alle typischen Kritikpunkte an der bisherigen politischen Digitalisierungskultur kulminieren in der Einführung dieses digitalen Impf-Nachweises, den die EU übers Knie bricht – oder besser: die Mitgliedsstaaten übers Knie brechen lässt.

Nachweisen soll er nicht nur den Covid-Impfstatus, sondern alternativ auch eine durchgemachte Infektion oder ein aktuelles negatives Testergebnis.

Aber deshalb würde ich nicht so weit gehen, wie es dieser Allgemeinmediziner auf Twitter vorgeschlagen hat…

Bislang war der gelbe Impfpass der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausreichend und weltweit anerkannt, um zu verreisen oder für andere Anlässe eine Impfung nachzuweisen. Muss man das ausgerechnet in einer Pandemie ändern, wo alle mit wirklich wichtigeren Problemen zu kämpfen haben? Zumal: Der gelbe WHO-Impfausweis gilt auch weiterhin international – im Übrigen auch jenseits der EU-Grenzen.

Und wie schwierig es ist, so schnell eine vollumfänglich funktionierende und problemlösende App zu entwickeln, konnten wir bei der Corona-Warn-App sehen. Anders als bei der Corona-Warn-App allerdings erwarten wir, dass der digitale Impf-Nachweis zum Selbstläufer wird.

Deshalb haben wir gegenüber BMG und Herstellern klar kommuniziert: Die Vertragsärztinnen und -ärzte sind grundsätzlich dazu bereit, neben dem gelben Impfpass auch den digitalen Impfnachweis auszustellen. Aber: nur unter drei Bedingungen:

  1. für jene Patientinnen und Patienten, die sie selbst geimpft haben,
  2. sobald die Praxisverwaltungssysteme es ihnen ermöglichen, das automatisiert zu erledigen. Und
  3. dürfen den Praxen dafür keine Kosten entstehen. Jeglicher Aufwand muss den Praxen erstattet werden.

Wir stehen seit Tagen im engen Austausch mit dem BMG, IBM und den PVS-Herstellern. Die Signale sind positiv: Es deutet sich an, dass wir mit diesen Forderungen Gehör finden. Die verbreitetsten PVS könnten dem Vernehmen nach schon Anfang Juni umgestellt sein, heißt es.

Bis dahin dürften schon mehr als 18 Millionen Menschen vollständig geimpft sein – und somit Anspruch auf einen digitalen Impfnachweis haben. Hinzu kommen rund dreieinhalb Millionen Menschen, die eine Infektion hinter sich haben.

Das BMG strebt an, im Juli zu starten. Das wird einen Run auf den digitalen Impfnachweis auslösen. Damit dürfen aber nicht die Praxen überrannt werden! Die sind nämlich in erster Linie für die ambulante Versorgung da. Aktuell heißt das: Impfen und Testen sowie Versorgen des ganz großen Teils der Covid-19-Patienten. Neben der Regelversorgung für all die anderen Patientinnen und Patienten.

Die Politik muss also nicht nur in der Pandemie endlich damit aufhören, den Praxen die Versorgung der Menschen in Deutschland zu erschweren – und sie stattdessen dabei unterstützen! Digital wie analog.

Vielen Dank.

 

(Es gilt das gesprochene Wort.)