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Gutachten nach §115b Abs. 1a SGB V

Gutachten nach §115b Abs. 1a SGB V – Weiterentwicklung Ambulantes Operieren

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV wurden mit dem MDK-Reformgesetz beauftragt, ein gemeinsames (dreiseitiges) Gutachten zu den Leistungen nach § 115b SGB V in Auftrag zu geben (s. § 115b Abs. 1a SGB V). Darin soll der Stand der medizinischen Erkenntnisse zu ambulant durchführbaren Operationen sowie stationsersetzenden Eingriffen/Behandlungen untersucht werden. Die entsprechenden Leistungen mit Ambulantisierungspotenzial sind konkret zu benennen und in Verbindung damit verschiedene Maßnahmen zur Differenzierung der Fälle nach dem Schweregrad zu analysieren. Mit dem Gutachten wurde im Januar 2021 das IGES Institut beauftragt.

Im Ergebnis schlagen die Gutachter die Aufnahme von 2.476 Leistungen im Bereich der ambulanten Operationen und stationsersetzenden Eingriffe auf Basis des OPS-Katalogs vor, die zur Erweiterung des AOP-Kataloges infrage kommen könnten; im neuen Bereich der stationsersetzenden (z. B. konservativen) Behandlungen führen die Gutachter zunächst die Aufnahme von 20 DRGs der medizinischen Partition (u.a. im Bereich von „Ausschlussnotfällen“ zur ambulanten Abklärung), 31 strahlentherapeutische DRGs und 14 DRGs im Bereich der nicht komplexen Tumorbehandlungen an. Die Empfehlungen der Gutachter basieren dabei auf einer Potenzialanalyse von stationsersetzenden Leistungen der Krankenhäuser, welche grundsätzlich in einem ambulanten Versorgungssetting durchgeführt werden könnten. 

Ergänzt werden die Vorschläge der Gutachter von einem Modell, welches Kontextfaktoren anführt, die einerseits eine stationäre Durchführung der Leistungen rechtfertigen können und andererseits teilweise als Grundlage für eine Schweregraddifferenzierung von Leistungen mit dem Ziel einer differenzierten Vergütung herangezogen werden können. Die vorgeschlagenen Kontextfaktoren berücksichtigen sowohl patientenindividuelle als auch leistungsbezogene Merkmale.

Enthalten sind ebenfalls Hinweise zu einer verlängerten (Nach-)Beobachtung bei ambulanten Operationen und stationsersetzenden Leistungen.

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