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Stand 25.04.2022

Positionen

Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)

Stellungnahme der KBV zum Entwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 05.04.2022, BT-Drcks. 20/1331 und zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU: „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten etc.“ vom 15.03.2022, BT-Drcks. 20/1014

 

Anmerkungen: Zu den einzelnen Regelungsinhalten wird im Folgenden kommentiert. So keine Anmerkungen getätigt werden, wird die Regelung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßt oder sie sieht die Interessen der Vertragsärzte durch die Regelung nicht betroffen beziehungsweise steht dem Regelungsvorschlag neutral gegenüber.

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde meist nur eine Form der Personenbezeichnung verwendet. Hiermit sind auch alle anderen Formen gemeint.

Kommentierung

Angesichts der andauernden und kräftezehrenden außergewöhnlichen Belastungen aller im Gesundheitswesen tätigen Professionen während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie befürwortet die KBV ausdrücklich die kurzfristige Prämienzahlung für das Pflegepersonal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die im Gesetzesentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (Pflegebonusgesetz) vorgesehen ist.

Gleichzeitig erneuert die KBV den eindringlichen Appell, hier nicht die besonderen Verdienste der über 300.000 Medizinischen Fachangestellten (MFAs) in den Vertragsarztpraxen während der Coronavirus- SARS-CoV-2-Pandemie zu vergessen und auch diese entsprechend zu würdigen.

Die Teams der Vertragsarztpraxen standen während der letzten zwei Jahre gemeinsam an der vordersten Front der Pandemie:

Schon während der ersten Phase der Pandemie konnten sechs von sieben COVID-19-Fällen ambulant (und noch oft ohne entsprechende Schutzmöglichkeiten) versorgt werden. Im weiteren Verlauf bis August 2021 waren es sogar 13 von 14 Patienten, die durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und ihre Praxisteams behandelt wurden. Durch den Schutz der Impfungen und den Rückgang schwerer Verläufe aufgrund der Omikron-Variante, erhöhte sich der Anteil der ambulant versorgten Patienten zuletzt sogar auf 32 von 33 (Stand Februar 2022), das bedeutet, nur 3 % der Patienten mit positiven Corona-Test mussten stationär versorgt werden.

Ca. 86 Millionen Impfungen wurden durch die Teams der Vertragsarztpraxen bisher durchgeführt (Stand März 2022). Es waren die MFAs, die durch ihr kontinuierliches Terminmanagement und durch ihr flexibles Praxismanagement diese 86 Millionen Impfungen ermöglicht haben. Die MFAs waren hier erste Ansprechpartner für die Patientinnen und Patienten und haben angesichts sich schnell ändernder Rahmenbedingungen und Empfehlungen u.a. allein in der Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten Außerordentliches geleistet.

Die enorme zusätzliche Belastung in den Praxen zeigt exemplarisch den großen Ansturm zu Beginn des Jahres. In der Woche vom 31.01.2022 bis zum 06.02.2022 erfolgten 1,5 Millionen Arztbesuche wegen akuter Atemwegserkrankungen, davon 420.000 Arztbesuche wegen COVID-19.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass dies alles zusätzlich zum „normalen Praxisbetrieb“ erfolgt ist, der von den Vertragsärzten mit ihren Teams verlässlich während der Coronavirus- SARS-CoV-2-Pandemie aufrechterhalten wurde.

Ohne den aufopfernden und stets verlässlichen Einsatz der MFAs in den Praxen hätte die Pandemie nicht in diesem Umfang bewältigt werden können. Die Teams der Vertragsarztpraxen haben in der Pandemie ganz entscheidend dazu beigetragen, weitere Belastungen der Krankenhäuser zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sei auch auf das ebenfalls zu berücksichtigende Engagement der MTAs in den Laboren bei der Bewältigung der erforderlichen PCR-Tests hingewiesen.

Aus Sicht der KBV bedarf es deshalb dringend der öffentlichen Wertschätzung. Die Auswahl der begünstigten Pflegekräfte im Gesetzesentwurf ist daher nicht nachvollziehbar.

Die KBV unterstützt hingegen die Inhalte des Antrags der Fraktion der CDU/CSU „Bonuszahlung für Leistung der Medizinischen Fachangestellten, Zahnmedizinischen Fachangestellten sowie Beschäftigter im Rettungswesen in der Corona-Pandemie – Nachhaltige Stärkung des Berufsbilds der Medizinischen Fachangestellten jetzt voranbringen“, BT-Drcks. 20/20/1014. Maßnahmen, wie eine Bonuszahlung, die Refinanzierung der Tarifabschlüsse durch die Kostenträger, die refinanzierte Erweiterung des Leistungskatalogs um durch entsprechend qualifizierte MFA erbringbare Leistungen und die Aktualisierung des Ausbildungsberufes, tragen dazu bei, dieses für die Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung zentrale Berufsbild aufzuwerten und attraktiver zu gestalten.

Die KBV setzt sich nachdrücklich für eine steuerfinanzierte Prämie von mindestens 500 Euro für die MFAs, als gesellschaftlicher Ausdruck der Anerkennung ihres Engagements für die Bürgerinnen und Bürger während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie, ein. Alternativ sind zumindest Steuerfreibeträge in Höhe von mindestens 3500 Euro vorzusehen.