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Qualitätssicherungsverfahren auf dem Prüfstand

Der G-BA will die QS-Verfahren überprüfen. Warum?

Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV: „Das ist dringend notwendig. Qualitätssicherung ist natürlich ein ureigenstes Anliegen der Ärzteschaft, steht auch in der Berufsordnung. Sie wollen natürlich das Beste für ihre Patienten, eine gute Behandlung und sind dann auch interessiert, die Qualität zu monitoren. So, das ist unbestritten. Allerdings hatte der GBA in den letzten Jahren sehr viele Qualitätssicherungsrichtlinien erlassen, die einen hohen Dokumentationsaufwand in der Praxis bedeuten. Und allmählich ist der Aufwand so groß, gerade bei neuen Verfahren, auch bei der Sektorenübergreifenden Qualitätssicherung besonders, dass es allmählich zu Belastungen in der Praxis führt. Wir als KBV haben das aufgenommen und gesagt: "Das kann so nicht weitergehen." Wir selbst haben ein Zehn-Punkte-Programm gemacht, Impulse genannt, und gesagt, die und die Punkte müssten erfüllt sein, damit die Qualitätssicherung wirklich ihren Auftrag erfüllt und nicht überbordend wird und zu viel Bürokratie in die Praxen spült."

Was ist nun konkret geplant?

"Wir haben verschiedene Kritikpunkte an der bisherigen Qualitätssicherung, bei der Umsetzung. Das bedeutet einmal eine Vollerhebung. Zurzeit ist es so, dass jeder Fall komplett dokumentiert werden muss. Wir wissen ja aus der Statistik, Sie können beliebig große Stichproben machen und damit fast mit beliebiger Genauigkeit dasselbe Ergebnis erzielen. Also, weg von der Vollerhebung, möglichst zur Stichprobe. Dann muss man mal hinterfragen, ob wirklich so viele Datenfelder, so viele Daten erhoben werden müssen. Wir haben zum Beispiel ein Verfahren, PCI. Da geht es darum, das sind 38 Items, die erfüllt werden müssen mit über 100 Datenfeldern, und das in jedem Fall. Da kann man sich vorstellen, dass es auch anders gehen kann. Das wird angepackt. Und dann ist noch ein dritter Fall, dass man versucht, mehr Routine-Daten zu nutzen. Das sind Daten, die sowieso bei der Abrechnung in der Regel oder der Dokumentation des Arztes anfallen. Die brauchen wir dann nicht für die QS-Verfahren doppelt zu erheben. Das sind so die drei Kernpunkte, die man dann in diesem Pilot-Anwendungen überprüfen will. Und wir erwarten uns davon, dass das IQTIG, an das dieser Auftrag gegangen ist, das auch binnen eines Jahres vorlegt, und wir dann aufgrund dieser Ergebnisse konkret in die Überprüfung der anderen Verfahren einsteigen können und die Richtlinien so anpassen, dass sie keine Überlastung der Praxen bedeuten."

Wie soll es nach dieser Neubewertung weitergehen?

"Wir stellen uns dann vor, dass diese pilothafte Erweiterung, Erprobung zu Ergebnissen führt. Diese Ergebnisse werden dann in die bestehenden Richtlinien eingearbeitet und dann hoffentlich führt das zu einer Reduktion des Aufwandes. Wir haben das im Bereich der ambulanten Qualitätssicherung sowieso schon nebenbei. Da gibt es keine Vollerhebung, da gibt es sowieso schon die ersten Stichproben und da zeigt sich schon, es geht. Man muss eigentlich im Prinzip es nur wollen und die Verfahren anpassen. Wir sind da guter Dinge, dass der Bundesausschuss auch das Verfahren oder die Notwendigkeit erkannt hat, dass es so mit dieser zusätzlichen Dokumentation und damit Bürokratie-Belastung in den Praxen so nicht weitergehen kann. Wir hoffen nur, dass es schnell genug geht. Ein Jahr Prüfzeit kommt mir lang vor. Wir hätten es gerne viel schneller gehabt. Aber so ist das nun mal, wenn man viele Beteiligte hat und wenn man auch ein vernünftiges Ergebnis erzielen will."

Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?

"Ja, zunächst einmal hat das IQTIG ein knappes Jahr Zeit, diese drei Pilot-Verfahren zu überprüfen. Dann kommen die Ergebnisse in den Gemeinsamen Bundesausschuss, werden dort bewertet und dann wird für das weitere Vorgehen entschieden."

Die Qualitätssicherung (QS) ist ein etabliertes Verfahren in der ambulanten Versorgung. Zuletzt hatte jedoch, insbesondere bei der sektorenübergreifenden QS, der Aufwand überhand genommen. Die KBV hatte sich deshalb dafür eingesetzt, die bisherigen Verfahren zu überprüfen - und konnte sich damit im GBA durchsetzen. In dessen Auftrag wird nun das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zunächst drei QS-Verfahren daraufhin überprüfen, ob eine aufwands- und bürokratieärmere Umsetzung möglich ist. Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV, erläutert, wie zufrieden er damit ist.

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