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Stand 23.09.2022

Reden

Bericht von Dr. Thomas Kriedel an die Vertreterversammlung

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

auch ich begrüße Sie herzlich und möchte sogleich mit einem Zitat einsteigen: „Deutschland braucht einen umfassenden digitalen Aufbruch!“ Das postuliert die Bundesregierung in ihrer Digitalisierungsstrategie. Da kann man nur antworten: Ja. Wir brauchen nicht nur schnelles Glasfasernetz, sondern auch Tempo beim Auflösen der Baustellen auf der Telematikinfrastruktur-Autobahn. Aber zwei Punkte sind bemerkenswert. Erstens, diese sogenannte Digitalisierungsstrategie ist nichts weiter als ein Sammelsurium aus jenen Projekten, die in den einzelnen Ressorts längst laufen und teils eigenständigen Zielen dienen. Und der zweite bemerkenswerte Punkt: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat erst vor zwei Wochen den eigenen Strategieprozess offiziell gestartet.

Damit wir uns nicht falsch verstehen, ich bin fest davon überzeugt, dass wir erst die bereits angelaufenen Großprojekte wirklich zum Laufen bringen müssen, bevor den Praxen weitere Ideen aufgebürdet werden. Aber in der Haushaltsdebatte des Bundestags hat der Gesundheitsminister erklärt, die Digitalisierung werde ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt des BMG werden. Werden! Es ist also noch längst nicht der Fall. Vor diesem Hintergrund erweckt die große Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung eher den Anschein eines Flickenteppichs als eines fliegenden Teppichs. So muss ich noch Goethes Faust zitieren: „Die Botschaft höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“ Denn wir hangeln uns von Fehlermeldung zu Fehlermeldung und von Problemmitteilung zu Problemmitteilung. Da fällt es zugegebenermaßen schwer, das große Ganze im Blick zu behalten: die medizinische Versorgung der Menschen. Genau darum soll die Digitalisierung sich drehen. Oder besser sollte. Denn noch ist das Zukunftsmusik.

Immerhin vernehmen wir inzwischen zarte politische Töne eines wohlklingenden Dreiklangs: Partizipation, Versorgungsorientierung und Nutzerperspektive – diese drei Leitplanken hat das BMG mehrfach beim Auftakt vor 14 Tagen beteuert. Es ist kein Geheimnis, dass das BMG damit bei uns offene Türen einrennt. Da hat man uns gehört. Nach langem und stetem Intervenieren unsererseits zwar, aber immerhin. Das lässt mich vorsichtig hoffen. Wohlgemerkt, vorsichtig.

Das nun also haben BMG und Regierung versprochen – verbunden mit konkreten Zeitvorgaben: Das elektronische Rezept (eRezept) soll sich demnach bis 2025 zum Standard in der Arzneimittelversorgung mausern – mit dem Muster 16 als reiner Rückfalloption. Das ist ambitioniert, hat das in anderen europäischen Ländern jeweils an die zehn Jahre gedauert – selbst ohne nationale Besonderheiten wie unserem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten.

Was wir von der Politik brauchen, ist kein Wunschdenken – das zwingt die Praxen nur ins bange Hoffen bei jedem Klick, das Bernhard Rochell von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen mal so treffend beschrieben hat mit „Plug and Pray“. Nein, wir brauchen eine intelligente Digitalisierungsstrategie mit wohl durchdachter Umsetzung.

Der Erfolg der Telematikinfrastruktur (TI) steht und fällt mit der gematik. Sie braucht einen klaren Auftrag. Dazu zählt nach meiner Auffassung unausweichlich die volle Betriebsverantwortung für die TI. Aber nicht das Entwickeln von Apps. Das kann die Industrie besser. Es kann doch nicht sein, dass man so auf das Erfinden, Entwickeln und Einführen einer App für das eRezept beschränkt ist, dass man nicht einmal andere Übertragungswege prüft. Wer das eRezept bei den Menschen etablieren will, muss ihnen den Zugang so leicht und gewohnt machen, wie möglich. Diese so schlichte und doch so bedeutsame Erkenntnis, sehr geehrte Mitglieder der Vertreterversammlung (VV), musste aus dem KV-System kommen. Auch hier wieder mehrfach – um dann schließlich kurz vor knapp Gehör zu finden, als es konkret um die erste Stufe des Roll-outs in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe ging. Richtiggehend ärgerlich – weil realitätsfremd – ist, dass der gematik-Chef trotz all dem in E-Mail, SMS und elektronischer Gesundheitskarte (eGK) nur Übergangslösungen sieht und perspektivisch weiter exklusiv an seiner App als „dem Königsweg“ festhalten will.

Wie soll das gehen, wenn die Kassen praktisch keine der erforderlichen eGK-PIN-Briefe rausschicken? Weniger als ein Prozent sollen sie bisher erhalten haben. Und das, obwohl immerhin wohl 60 Prozent die erforderliche zweite Karten-Generation besitzen. Was aber auch noch viel zu wenig ist.

Nach unserer Kenntnis prüft der Bundesdatenschutzbeauftragte aktuell, ob die eGK als Übertragungsweg zulässig ist. Wenn dabei herauskäme, dass dieser Weg nicht zulässig sein sollte, dann müsste das BMG eine Lösung finden. Der einfache Weg über die eGK ist Voraussetzung für eine größere Akzeptanz. Ganz in diesem Sinne hat die Vertreterversammlung der KV Westfalen-Lippe bereits einstimmig beschlossen, aus der Einführungsphase auszusteigen, wenn die eGK-Übertragung nicht bis Ende November kommt. Ähnlich wie es die KV Schleswig-Holstein ja bereits getan hat.

Wir brauchen klare Verhältnisse und einen patientenfreundlichen Übertragungsweg – und zwar schnell. Deshalb auch an die Kassen die dringende Aufforderung: Versenden Sie die PIN-Briefe an Ihre Versicherten! Zumindest an die knapp Zweidrittel, die eine entsprechende eGK haben damit sie wenigstens die Möglichkeit erhalten, die gematik-App zu nutzen.

Wie nämlich unsere jüngste Online-Befragung zeigt: Die mangelnde Akzeptanz bei den Patientinnen und Patienten beschert den Praxen erhebliche Schwierigkeiten. Ich zitiere einen Kommentar aus der Befragung: „Praktisch kein Patient kann eRezept. […] Bisher habe ich erst zwei (!) Patienten gefunden, die über die entsprechende App verfügt haben.“ Jetzt müssen die Praxen also auch noch hergehen und sich eRezept-fähige Patienten suchen, um das Projekt voranzutreiben. Sie müssen somit – neben der eigentlichen Aufgabe der medizinischen Versorgung – den Job von Kassen und gematik mitmachen. Um sodann bei Benennen dieser Realität als Bremser diffamiert zu werden. Ein Unding!

Sollte es zum Nein bei der eGK als Übertragungsweg für das eRezept kommen, dann käme dies einer Vollbremsung gleich. Denn der Rollout hat gerade erst vor gut drei Wochen Fahrt aufgenommen: in Westfalen-Lippe. Die Erkenntnisse daraus sind enorm wertvoll. Beispielsweise erweisen sich manche Praxisverwaltungssysteme (PVS) noch als ungeeignet. Wie die KV Westfalen-Lippe von einigen Praxen erfährt, passt die eRezept-Funktion im PVS noch nicht zu den bestehenden Praxisprozessen; da bessert die Industrie wohl derzeit intensiv nach. Auch aus den Apotheken hören wir technische Probleme und dass es dort – ebenfalls – zu lange dauert, jedes eRezept zu verarbeiten. 

Es ist dringend erforderlich, die Erfahrungen und Lösungen an sämtliche Software-Hersteller für Praxen und Apotheken weiterzugeben, damit sich diese Startschwierigkeiten nicht beim flächendeckenden Rollout bundesweit wiederholen. Auch deshalb haben wir uns ja für einen stufenweisen Rollout stark gemacht – geknüpft an das Erfüllen der drei Erfolgskriterien: 

  • weniger als drei Prozent Rücklaufquote,
  • mindestens ein Viertel der Verordnungen in der Region elektronisch,
  • und eine begleitende Info-Kampagne. 

Erst dann, wenn diese drei Kriterien erfüllt sind, steht die nächste Rollout-Phase in weiteren Bundesländern an. Die Erfahrungen in Westfalen-Lippe decken sich auch hinsichtlich weiterer Probleme beim eRezept mit dem, was unsere schon erwähnte Online-Befragung zeigt: Bundesweit hatten vor dem Start in Westfalen-Lippe immerhin neun Prozent der Praxen das eRezept ausprobiert. Weniger als die Hälfte davon – vier Prozent – nutzen es aktuell auch weiter. Wiederum die Hälfte davon erlebt Probleme beim Einlösen in den Apotheken. Hinzu kommen nach wie vor technische Ausfälle und Fehler sowie mangelnde Erreichbarkeit von IT-Dienstleistern und Anbietern. So hat sich auch der Bundesgesundheitsminister entsprechend kritisch über die Sinnhaftigkeit der bisherigen Konzeption geäußert.

Gerade einmal ein Drittel der aktiven eRezept-Praxen in dieser Befragung sagt: Das Ausstellen des eRezeptes hat bis auf kleinere Probleme funktioniert. Vor allem aber konstatieren die Praxen einen deutlich erhöhten Zeitaufwand. Und: einen erhöhten Papierverbrauch, erst recht kombiniert mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheingung (eAU).

Uns Deutschen hängt seit jeher der Ruf an, Weltmeister in Sachen Bürokratie zu sein. Diesen Titel können wir also mühelos verteidigen, wenn wir mit fortschreitender Digitalisierung den Papierverbrauch auch noch erhöhen. Die Schildbürger lassen grüßen. Das Thema Papier ist auch bei der eAU nicht vom Tisch. Aber immerhin: Von den knapp 4.000 Praxen, die an unserer Befragung teilgenommen haben, nutzt die ganz große Mehrheit inzwischen die eAU: fast neun von zehn Praxen. Und davon etwas mehr als die Hälfte wiederum vollständig digital. Das stimmt uns vorsichtig optimistisch. Es gilt auch hier weiter, teils schwerwiegende Probleme zu lösen: technisch beim digitalen Versand, im Service bei der Erreichbarkeit des IT-Supports und nach wie vor bei nicht nachvollziehbaren Fehlermeldungen der Krankenkassen.

Insbesondere der Zeitaufwand muss geringer werden. Das belegt unser diesjähriger Bürokratiekosten-Index (BIX). Diesen werden wir in Kürze vorstellen. So viel sei schon einmal verraten: Die eAU verursacht bislang einen Zusatzaufwand in Höhe von mehr als einer Million Arbeitsstunden pro Jahr in den Praxen. Da ist das eRezept noch nicht einmal berücksichtigt. Nur zum Vergleich: der gesamte Bürokratie-Aufwand war schon bis 2020 auf knapp 56 Millionen Netto-Arbeitsstunden gestiegen. Nun kam also noch eine satte Million Stunden obendrauf. Anstatt also die Praxen zu entlasten, hat die bisherige Digitalisierungspolitik die Praxen nachweislich immer noch weiter belastet. Nicht zuletzt deshalb haben wir den Kontakt zum neuen Vorsitzenden des Nationalen Normenkontrollrats gesucht, gewissermaßen des „Entbürokratisierungsrats“ der Bundesregierung. Unser Ziel: ein Digital-Check bei jedem einzelnen Gesetzesvorhaben. Projekte und Maßnahmen, die Bürokratie erhöhen anstatt zu reduzieren, dürfen nicht länger die Norm sein.

Lassen Sie mich an dieser Stelle einen kurzen Abstecher zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) machen: Weil es uns auch dort, bei der sQS, ganz wesentlich darum geht, unsinnige Bürokratie für Praxen zu beseitigen. Erfreulicherweise geht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun von uns eingebrachte, wichtige Punkte an: Wie schon im Frühjahr erwähnt, mit einem im April beschlossenen Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Qualitätssicherung. So soll beispielsweise in allen QS-Verfahren der Dokumentationsaufwand spürbar kleiner werden, indem man ungeeignete Qualitätsindikatoren streicht. Auch will der G-BA mehr auf Routinedaten setzen, wie etwa Abrechnungsdaten, die ja bereits vorliegen. Praxen sollen diese also nicht mehr zusätzlich und somit doppelt dokumentieren müssen.

Alles andere als erfreulich hingegen ist, dass weiterhin Sanktionen im Spiel sind, jedoch keine zertifizierte QS-Software vorgesehen ist; und dass weiterhin darauf verzichtet wird, eine Erprobung bei allen QS-Verfahren zur verpflichtenden Voraussetzung zu machen, für das bundesweite Ausrollen. Wir werden alle weiteren Entwicklungen eng begleiten – dabei richten wir unseren kritischen Blick ausdrücklich auch in Richtung des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG): Das muss endlich die vom G-BA im Mai auferlegte dringende Kehrtwende einleiten und dafür sorgen, dass die sQS handhabbar wird – nicht nur in der Theorie, sondern auch in den Praxen.

Zurück zu eAU und eRezept. Was beim Vergleich auffällt: Die Praxen melden bei der eAU deutlich seltener Akzeptanzprobleme bei den Patientinnen und Patienten. Denn die arbeitende Bevölkerung, die für eine AU in Frage kommt, ist allein demografisch grundsätzlich deutlich digitaler als die große Mehrheit derjenigen Menschen, die regelmäßig Verordnungen benötigen, nämlich die Älteren und Alten. Und damit sind wir wieder beim Thema Nutzerorientierung. An dieser Stelle hat die Spahn-Agenda nicht nur wie üblich die Praxen außer Acht gelassen, sondern sogar die Patientinnen und Patienten. Das muss die jetzige BMG-Führung rasch korrigieren. Das ist eine der fünf grundlegenden Kurskorrekturen, die Sie heute auf den Tag genau vor vier Monaten in Ihrer wegweisenden Resolution gefordert haben. 

An allen fünf Punkten sind wir weiter dran. Dass der Bundesgesundheitsminister im Sinne der Versorgungszentrierung seinen Schwerpunkt bei der elektronischen Patientenakte (ePA) setzt, erscheint konsequent. Wo wir allerdings sehr wachsam hinhören und hinschauen: Für eine Nutzbarkeit der ePA in Forschung und Prävention scheint es darauf hinauszulaufen, dass nicht nur Opt-Out kommt, sondern auch die gesetzliche Verpflichtung von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie -psychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, jede ePA zu befüllen.

Unsere Forderung nach der Bereitstellung und Finanzierung durch den Staat – machen wir uns nichts vor: Das ist keine Korrektur, die von heute auf morgen machbar ist. Zumal die öffentliche Hand aktuell kaum genügend Finger hat, um abzuzählen, wofür sie noch alles herhalten muss. Bis Ende dieses Jahres werden die Kassen insgesamt fast 1,2 Milliarden Euro für die TI refinanziert haben. Der Konnektortausch ist da noch nicht eingerechnet. 1,2 Milliarden Euro – allein in den vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Praxen. 

Wenn man sich vor Augen hält, dass der Konnektortausch möglicherweise in Summe in etwa das kosten wird, was mit dem Streichen der Neupatientenregelung zulasten der Versorgung eingespart werden soll, dann kann ich erst recht nicht nachvollziehen, dass das BMG mit seinen 51 Prozent an der gematik lieber dreistellige Millionenbeträge dafür ausgeben will – anstatt rechtzeitig alternative Wege zu erschließen. Ich bin nach wie vor nicht damit einverstanden, dass die gematik erst in einem Jahr Aussagen über mögliche Alternativen zum Konnektortausch treffen soll. Und dass gegen unsere Stimmen und Bedenken der Austausch der Hardware zementiert wurde.

Die Alternative Konnektorfarm bedarf dringend einer Zertifizierung und rechtlichen Klärung durch die gematik. Auch wollen wir eine geeignete Finanzierungsvereinbarung. Denn: Zwar kostet der Anschluss weniger, als die Anschaffung des Konnektors. Dann aber werden Mietkosten fällig, die sich natürlich summieren. Vor allem braucht eine Praxis für den Draht zur Konnektorfarm eine besonders sichere VPN-Anbindung inklusive qualifizierter Firewall. Die Kosten dafür sollen aus Sicht des GKV-Spitzenverbands die Praxen bezahlen.

Erfreulich beim Thema Konnektortausch: die Volte von Compugroup Medical (CGM). Unsere Aufforderung, den Preis an den Schiedsspruch anzupassen, hatte das Unternehmen abgetan – mit dem Argument, der Preis sei ohnehin knapp kalkuliert. Als sich kurz darauf aber abzeichnete, dass der Ärger bei uns und vor allem in den Praxen so groß ist, dass die CGM Gefahr lief, auf ihren erstaunlich früh produzierten Konnektoren sitzenzubleiben – erst dann hat sie ihren Preis doch noch gesenkt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Hier hat also ausnahmsweise der Nachfragemechanismus der Marktwirtschaft funktioniert. Dennoch bleibt es bei unserer Forderung an die Politik: Sie muss die Angebotsseite steuern und ein Gleichgewicht mit der Nachfrageseite herstellen. Auch hierzu vernehmen wir erste positive Äußerungen aus dem BMG. Auch hierzu sage ich abwartend: Lasst Taten sprechen!

Zum noch ausstehenden Forderungspunkt der Resolution habe ich bereits einiges gesagt: Die gematik muss neu aufgestellt werden. Ob als Agentur, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, oder in anderer Rechtsform ist sekundär. Entscheidend ist, dass sie alles rund um die TI zentral steuert, koordiniert und überwacht; und die TI zu einem stabilen und verlässlich funktionierenden Gesundheitsnetz macht. Hierfür muss sie nicht zuletzt – sehr bald – vernünftige, konkrete und belastbare Pläne für die Weiterentwicklung als TI 2.0 vorlegen. 

Inzwischen hat sich die gematik immerhin endlich dazu durchringen können zuzugeben, dass die TI 2.0 frühestens 2026 an den Start gehen wird. Jetzt muss sie mit Hochdruck an deren Konstruktion arbeiten – im engen Austausch mit allen: den Gesellschaftern und Betroffenen ebenso wie mit Datenschutzbeauftragten und BSI.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihre Aufmerksamkeit noch kurz auf ein Thema lenken, das vereinzelt in den Medien auftaucht: der Datenschutz bei Dienstleistern und Portalen wie Doctolib. Die Vorwürfe – nicht zuletzt in einem Gutachten – bereiten uns große Sorge um die Patienten- und Praxisdaten. Allerdings haben wir keinerlei Möglichkeit, sie nachzuprüfen. Wir verlangen von den zuständigen Datenschützern hier für Klarheit zu sorgen. Die Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten müssen sich darauf verlassen können, dass die Daten in ihrem PVS sicher sind.

Zusammenfassend können wir also konstatieren: Wir – Sie als Vertreterversammlung, die KVen und wir in der Kassenärztlichen Bundesverinigung – haben gemeinsam Bewegung in die Sache gebracht; mit unserem unnachgiebigen Nachhaken und Einfordern, aber auch mit unseren konstruktiven Lösungsvorschlägen. Da werden wir auch nicht vom Gas gehen. Nur, wenn es gelingt, die Störfaktoren zügig zu beseitigen, dann können eAU, eRezept und die TI insgesamt tatsächlich Fahrt aufnehmen. 

Der Bundesgesundheitsminister hat in der Haushaltsdebatte jüngst angekündigt, er wolle aus der Kurve heraus beschleunigen. Da bleibt mir nur noch zu sagen: Ich wünsche uns allen in dieser Hinsicht künftig endlich eine sichere und reibungslose Fahrt!

Vielen Dank
 

(Es gilt das gesprochene Wort)