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Verträge der AG Vertragskoordinierung

Vertrag zum Schwangerschafts-Screening K.I.S.S. mit der BIG direkt gesund

Zusammen mit der BIG direkt gesund hat die AG Vertragskoordinierung einen Vertrag nach § 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. entwickelt und abgeschlossen.

Die Eckpunkte sind die Folgenden:

Versorgungsziele

In Deutschland werden schwangere Frauen in der Regel sehr engmaschig in mehrwöchigen Abständen von ihrem Gynäkologen betreut. Schwangere Patientinnen der BIG direkt gesund können die Vorsorgeuntersuchungen noch um das Konsequente Infektionsscreening in der Schwangerschaft (K.I.S.S.) durch einen vaginalen Abstrich ergänzen. Dieser Abstrich wird auch entnommen, wenn die Schwangere keine Beschwerden hat oder Symptome zeigt. Bei einer Infektion, kann diese lokal behandelt werden und senkt das Risiko einer Frühgeburt.

Eine Frühgeburt stellt ein hohes Risiko für Mutter und Kind dar und belastet die ganze Familie. Dieses Versorgungskonzept ergänzt die Vorsorgeuntersuchungen, die im Rahmen der Schwangerschaft vorgenommen werden. Die werdende Mutter zu beraten und sie mit diesem Screening qualitätsgesichert zu begleiten sind Kernanliegen des Konzepts.

Das Versorgungskonzept K.I.S.S. richtet sich an alle schwangeren Versicherten der BIG direkt gesund. Die Versicherte kann bei der BIG direkt gesund ein komplettes Untersuchungspaket anfordern, mit dem sie zu ihrem Gynäkologen geht. Dieses Untersuchungspaket beinhaltet u.a. ein Informationsschreiben für den Arzt, einen Objektträger für den Abstrich, einen adressierten und frankierten Umschlag für die Versendung des Abstrichs an das beauftragte Labor und die Zustimmung der Patientin zur Teilnahme an der Evaluation. Der Gynäkologe kann damit dann das Screening durchführen.

Versorgungsauftrag

Grundlage dieses Versorgungskonzeptes sind die Studien von einem Forscherteam um Prof. Dr. Kiss aus der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Wien. Bei Schwangeren wird zwischen der 16. und 20. (spätestens bis zur 24.) Schwangerschaftswoche - auch ohne bestehende Symptome – ein Abstrich entnommen. Dieser wird an das von der BIG direkt gesund beauftragte Labor 28 in Berlin gesendet und dort befundet. Er wird dort auf bakterielle Vaginose untersucht. Bei einem positiven Befund wird die Infektion durch den behandelnden Gynäkologen lokal behandelt und kontrolliert.

Teilnahmevoraussetzungen für Ärzte

Teilnehmen können alle Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologen), die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Sie können dieses Screening bei einer der während der Schwangerschaft vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen.

Vergütung

Der Gynäkologe, der bei seiner Patientin das Screening durchführt, erhält für diese Leistung einmalig 26 €.