QEP-Zertifizierung
Neues QEP-Zertifizierungsangebot für Praxen/MVZ
Das QEP-Zertifizierungsverfahren wurde von der Deutschen Akkreditierungs-stelle (DAkkS) als akkreditierungsfähig nach DIN EN ISO/IEC 17065 anerkannt.
Ab sofort können Zertifizierungsstellen (Konformitätsbewertungsstellen) bei der DAkkS einen Antrag auf Akkreditierung bzw. Erweiterung ihrer Akkreditierung zur Durchführung von QEP-Zertifizierungsverfahren stellen.
Sobald dazu aktuelle Informationen vorliegen, veröffentlichen wir hier die von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstellen.
Der Leitfaden zum Verfahren („Spielregeln“) inklusive aller Anlagen steht hier zum Download zur Verfügung:
QEP-Leitfaden_Zertifizierungsverfahren_Anlagen_2.0 (PDF, 3,3 MB).
Hintergrund:
Aus berufsrechtlichen Vorschriften, dem SGB V, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und den Bundesmantelverträgen mit Qualitätssicherungsvereinbarungen ergibt sich für Vertragsärzte und - psychotherapeuten keine Verpflichtung zu einer Zertifizierung ihres internen Qualitätsmanagements.
Das bisherige QEP-Zertifizierungsverfahren, das auf einer Akkreditierung der Zertifizierungsstellen durch die KBV beruhte, konnte aus rechtlich zwingenden Gründen nicht fortgeführt werden.
Stand: Dezember 2022