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QEP-Zertifizierung

QEP-Zertifizierungsverfahren ab sofort wieder möglich

Machen Sie Qualität sichtbar!

Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten durch effiziente Praxisabläufe, zufriedene Mitarbeitende durch klare Regeln und Verantwortlichkeiten – Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten setzen auf eine professionelle Praxisorganisation. Eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben, vor dem Hintergrund von Arbeitsverdichtung, Fachkräftemangel und immer komplexeren Abläufen jedoch durchaus sinnvoll.

Seien Sie einen Schritt voraus: Lassen Sie Ihre Praxis/ Ihr MVZ zertifizieren!

Zertifizierungsstellen

Die DEKRA Certification GmbH ist die erste Zertifizierungsstelle (Konformitätsbewertungsstelle), die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine Genehmigung zur Durchführung des neuen QEP-Zertifizierungsverfahrens® erhalten hat. Ab sofort können interessierte Praxen/ MVZ/ Einrichtungen Kontakt aufnehmen: DEKRA Certification GmbH

Das Verfahren

Durch die QEP-Zertifizierung®

  • erhalten Sie eine externe Bestätigung zur erfolgreichen QM-Einführung
  • machen Sie für alle sichtbar, dass in Ihrer Einrichtung QM gelebt wird
  • erhalten Sie im Visitationsbericht Verbesserungsvorschläge und Anregungen zur Organisationsentwicklung Ihrer Praxis
  • erfüllen Sie die Anforderungen der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
  • sichern Sie den Wert Ihrer Praxis
  • erzielen Sie einen Imagegewinn und Wettbewerbsvorteil.

Weiterführende Informationen

Das QEP-Zertifizierungsverfahren ist in einem Leitfaden beschrieben:

Leitfaden zur QEP-Zertifizierung (PDF)
 

Zeitlicher Ablauf des Verfahrens

Schritt 1: Zertifizierungsreife feststellen: Führen Sie zunächst eine Selbstbewertung durch. Prüfen Sie, ob alle anwendbaren Nachweise/Indikatoren der Kernziele des QEP-Qualitätsziel-Katalogs® erfüllt sind.

Schritt 2: QEP-Zertifizierungsstelle® beauftragen: Akkreditierte QEP-Zertifizierungsstellen

Schritt 3: Zertifizierung vorbereiten: Übersendung Ihrer QM-Dokumente an die Zertifizierungsstelle. Diese schlägt eine QEP-Visitorin oder einen -Visitor® vor und stimmt mit Ihnen den Visitationstermin ab.

Schritt 4: Visitation: Die QEP-Visitorinnen und -Visitoren prüfen vor Ort, ob das Qualitätsmanagement Ihrer Praxis oder Ihres MVZ den Anforderungen entspricht.

Schritt 5: Zertifikaterteilung: Die QEP-Visitorinnen und -Visitor erstellen einen Visitationsbericht und empfehlen darin nach erfolgreicher Visitation die Zertifizierung. Die Zertifizierungsstelle stellt Ihnen Ihr QEP-Zertifikat® aus.

 

Hintergrund zur Neuausrichtung

Aus berufsrechtlichen Vorschriften, dem SGB V, Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses und den Bundesmantelverträgen mit Qualitätssicherungsvereinbarungen ergibt sich für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten keine Verpflichtung zu einer Zertifizierung ihres internen Qualitätsmanagements.

QEP-Zertifizierungen basierten bis Mitte 2021 auf einer Akkreditierung der Zertifizierungsstellen sowie der Visitorinnen und Visitoren durch die KBV, was aus rechtlich zwingenden Gründen nicht fortgeführt werden konnte. Aus diesem Grund beantragte die KBV die Feststellung der Akkreditierungsfähigkeit des QEP-Zertifizierungsverfahrens bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).

Das Programm wurde Ende 2022 von der DAkkS als akkreditierungsfähig nach DIN EN ISO/IEC 17065 anerkannt.